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Ernährung im 1. Lebensjahr
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Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar
Viele Frauen stillen vorzeitig ab, um schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren zu können. Aber das muss nicht zwangsläufig so sein. Berufstätig zu sein und das Baby weiter zu stillen muss sich nicht ausschließen. Mit der Unterstützung Ihres Partners, Ihres Arbeitsgebers und Ihrer Kollegen können Sie beides schaffen. Hilfreich für Sie ist auch das Mutterschutzgesetz, das Ihnen Stillpausen während der Arbeitszeit zusichert und Sie vor Nachteilen im Beruf schützt.
Bereiten Sie sich auf die Rückkehr in den Beruf vor
Wenn Sie bis zum Beginn der Berufstätigkeit ausschließlich stillen, ist es sinnvoll, schon ein bis zwei Wochen vor Arbeitbeginn ein- bis zweimal täglich Milch abzupumpen und gegebenenfalls einzufrieren. So können Sie das Abpumpen üben und sich gleichzeitig einen kleinen Milchvorrat anlegen. Sie haben auch die Möglichkeit zur Zwiemilchernährung. Das heißt, Sie stillen das Kind dann, wenn Sie bei ihm sind, und zu den anderen Zeiten bekommt es vom Vater oder einer anderen Betreuungsperson eine Flaschennahrung. Informieren Sie Ihren Arbeitsgeber und Ihre Kollegen frühzeitig darüber, dass Sie weiter stillen möchten, und versuchen Sie Arbeitseinschränkungen und Pausenzeiten zu vereinbaren, die von allen akzeptiert werden.
Stillpausen sind Ihr gutes Recht
Stillpausen am Arbeitsplatz stehen Ihnen nach dem Mutterschutzgesetz rechtlich zu. Sie haben Anspruch auf täglich eine Stunde Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen können, bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden auf eineinhalb Stunden. Wie Sie die Zeit einteilen, können Sie selbst wählen. Sie sollten sich jedoch mit Ihrem Arbeitgeber darüber abstimmen. Durch die Stillzeit darf kein Verdienstausfall entstehen. Sie darf auch nicht vor- oder nachgearbeitet werden oder auf betrieblich festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden. Wenn Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit nicht direkt vor Ort stillen können, sollten Sie am Arbeitplatz stattdessen die Milch abpumpen, um die Milchbildung aufrechtzuerhalten und den Bedarf des Babys für den nächsten Tag zu decken. Die abgepumpte Milch sollte am Arbeitsplatz selbst und beim Transport nach Hause gekühlt aufbewahrt werden.
Link-Tipps
- "Stillen und Berufstätigkeit" (PDF)
- "Sammlung, Aufbewahrung und Umgang mit abgepumpter Muttermilch für das eigene Kind im Krankenhaus und zu Hause" (PDF)
- "Berufstätigkeit der stillenden Mutter - praktische Aspekte"
- Staatliche Hilfen für Familien - Wann? Wo? Wie?
Das 5-seitige Informationsblatt der Nationalen Stillkommission gibt deren Empfehlungen zu Stillen und Berufstätigkeit wieder. Es enthält Informationen über die im Mutterschutzgesetz verankerten Rechte und gibt zahlreiche praxisnahe Tipps und Hinweise, wie sich Stillen und Berufstätigkeit im Alltag umsetzen lässt. (Recherchedatum: 19.11.2009)
Es gibt Situationen, in denen der Säugling nicht angelegt werden kann. Dann kann das Abpumpen und Aufbewahren von Muttermilch hilfreich sein. Hinweise dazu gibt dieses Informationsblatt der Nationalen Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung. (Recherchedatum: 12.11.2009)
Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) zeigt auf dieser Seite einen Artikel der Frauenärztin Dr. Friederike M. Perl. Sie beschäftigt sich darin mit ganz praktischen Fragen zur Berufstätigkeit stillender Mütter und gibt hierzu wertvolle Tipps zu geeigneten Milchpumpen, Kühlmöglichkeiten am Arbeitsplatz und sinnvoller Strukturierung der Pausen. (Recherchedatum: 09.08.2011)
Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann die 65-seitige Broschüre 'Staatliche Hilfen für Familien' als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über finanzielle Unterstützung und andere Hilfen für Familien. (Recherchedatum: 08.12.2009)

