Früherkennung und Vorsorge im Kindesalter

U1 bis U9: Das Früherkennungsprogramm für Kinder bis zum Schulalter

Seit 1991 gibt es in allen Bundesländern ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter umfasst es zehn Untersuchungen. Sie sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung.

Eine Chance für jedes Kind

Die Früherkennungsuntersuchungen bieten dem Kind die Chance, dass mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden können und das Kind - wenn erforderlich - gezielt unterstützt und gefördert werden kann.

Auch wenn angeborene Störungen durch die Früherkennung und frühzeitige Behandlung nicht geheilt werden können, so lassen sich schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung hierdurch aber häufig vermeiden oder zumindest vermindern.

Manchmal zeigen sich auffälliges Verhalten oder Verzögerungen in der Entwicklung, zum Beispiel in der sprachlichen Entwicklung, erst im Verlauf der ersten Jahre. Ein frühzeitiges Erkennen solcher Auffälligkeiten und Verzögerungen in der Entwicklung ermöglicht, das Kind beizeiten gezielt zu unterstützen und zu fördern. Hierdurch können Verzögerungen oft noch aufgeholt oder so beeinflusst werden, dass nachhaltige Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden können.

Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen somit einige Sicherheit. Denn die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern häufig auch verunsichern.

Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig und kostenlos. Auch eine Praxisgebühr wird nicht erhoben. Vielmehr sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Praxisgebühren und Rezeptzuzahlungen befreit. Für Empfänger von Sozialhilfe sind die Leistungen ebenfalls kostenfrei.

Vorgegebene Termine einhalten

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:

 

  • U1 - nach der Geburt
  • U2 - 3. bis 10. Lebenstag
  • U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6 - 10. bis 12. Lebensmonat
  • U7 - 21. bis 24. Lebensmonat
  • U7a - 34. bis 36. Lebensmonat
  • U8 - 46. bis 48. Lebensmonat
  • U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Alterspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungstermine so bestimmt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte beurteilt werden können.

Zum Wohl Ihres Kindes sollten Sie die Termine in der kinderärztlichen Praxis deshalb immer frühzeitig vereinbaren und keine Früherkennungsuntersuchung versäumen.

Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen

Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehören eine eingehende körperliche Untersuchung des Kindes und die Überprüfung seiner Entwicklung. Je nach Alter liegen die Schwerpunkte hierbei auf unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw.

Je nach U-Untersuchung, das heißt Alter des Kindes, gibt es noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, wie zum Beispiel Vorbeugung von Krankheitsrisiken (plötzlicher Säuglingstod, Unfallverhütung, Karies, Allergien), Fragen der Ernährung, mögliche Probleme und Sorgen bezüglich der Entwicklung oder dem Verhalten Ihres Kindes.

Wenn der Arzt oder die Ärztin eine Erkrankung oder Auffälligkeit feststellt oder einen entsprechenden Verdacht hat, werden die Möglichkeiten mit Ihnen besprochen und in Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Schritte zur genaueren Diagnose und anschließenden Behandlung in die Wege geleitet.

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