Impfen - Was ist das eigentlich?

Impfreaktionen

Heutige Impfstoffe sind sehr sicher und verursachen nur selten Nebenwirkungen. Impfkomplikationen kommen nur äußerst selten vor.

Leichte Impfreaktionen zeigen, dass der Körper reagiert

Übliche und natürliche Impfreaktionen sind Rötung und Schwellung der Impfstelle. Dies kommt, je nach Impfstoff, bei ungefähr zwei bis 20 Prozent aller geimpften Kinder vor. Diese harmlosen Impfreaktionen direkt an der Einsichstelle zeigen, dass der Körper auf die Impfung reagiert. Sie sind ungefährlich und unterliegen keiner Meldepflicht.

Selten, das heißt bei einem Prozent der Geimpften, können leichte Allgemeinreaktionen wie Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen oder auch Übelkeit und Durchfall vorkommen. Diese Krankheitsanzeichen verschwinden in der Regel nach ein bis zwei Tagen und sind ebenfalls ungefährlich. Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie dem Masern-, Mumps-, Rötelnimpfstoff, können gelegentlich leichte masernähnliche Krankheitszeichen auftreten, die jedoch keineswegs so schwer wie eine echte Erkrankung an diesem Erreger ist. Die sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend.

Bei heutigen Impfstoffen kommen Impfkomplikationen nur noch sehr selten vor

In Deutschland besteht ein umfassendes Überwachungssystem, das Impfkomplikationen erfasst, die stärker sind als das übliche Maß. Jeder Verdacht einer außergewöhnlichen Impfreaktion wird durch gesetzlich geregelte Meldesysteme sorgfältig analysiert und untersucht.

Der Verdacht einer Impfkomplikation wird durch den Arzt oder die Ärztin an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet, welches die Daten an das Paul Ehrlich-Institut (PEI) weiterleitet. Das PEI ist die zuständige Bundesoberbehörde, welche die Meldungen in einer Nebenwirkungsdatenbank zentral erfasst, analysiert und auswertet.

Ärzte und Ärztinnen sind auch dazu verpflichtet, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zu unterrichten, welche die Daten ebenfalls an das PEI weiterleitet. Verdachtsfälle müssen gemäß dem Arzneimittelgesetz - § 29, Abs. 1 - auch vom pharmazeutischen Unternehmer an das PEI gemeldet werden.

Die Bewertung der Meldungen erfolgt nach international festgelegten Kriterien, die durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt worden sind. Zusammenhänge zwischen Impfungen und außergewöhnlichen Impfreaktionen werden nach diesen internationalen Kriterien in Kategorien eingeordnet, wie unwahrscheinlicher, möglicher und gesicherter Zusammenhang.

Impfkomplikationen in der Vergangenheit

Seit Beginn der Impfstoffentwicklung wird auch über mögliche Impfkomplikationen diskutiert. Dank der Impfstoffforschung konnten diese Risiken jedoch weitestgehend minimiert werden.

So wurden fast 80 Prozent aller anerkannten Impfkomplikationen in der Vergangenheit durch Impfungen verursacht, die heute nicht mehr empfohlen werden. Hierzu gehörten Impfungen gegen Pocken und Tuberkulose. Die Impfung gegen Kinderlähmung wurde früher mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, welcher jedes Jahr bei ungefähr ein bis drei Geimpften oder Menschen, die mit ihnen in Kontakt waren, zu einer Erkrankung führte. Heute ist dies ausgeschlossen, da diese Impfung nur noch mit einem Totimpfstoff durchgeführt wird.

Der Gesetzgeber ist dennoch bemüht, im - wenn auch unwahrscheinlichen - Fall einer Impfkomplikation für eine größtmögliche Absicherung zu sorgen. Die Entschädigungsmöglichkeit, die 1961 im Bundesseuchengesetz festgeschrieben wurde, wird deshalb auch im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) fortgeführt. Die Anerkennungen von Impfschäden beziehen sich nach § 60 des IfSG ausschließlich auf Impfungen, die öffentlich empfohlen worden sind. Versorgungsansprüche müssen bei den Versorgungsämtern der Länder geltend gemacht werden.

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