Impfen - Was ist das eigentlich?

Impfreaktionen

Manche Eltern machen sich Sorgen wegen möglicher Impfkomplikationen. Heutige Impfstoffe sind jedoch sehr sicher und nebenwirkungsarm. Impfkomplikationen kommen nur äußerst selten vor.

Leichte Impfreaktionen zeigen, dass der Körper reagiert

Übliche und natürliche Impfreaktionen, Rötung und Schwellung der Impfstelle, die - je nach Impfstoff - bei ungefähr zwei bis 20 Prozent aller Impflinge vorkommen, zeigen, dass der Körper auf eine Impfung reagiert. Sie sind ungefährlich und unterliegen keiner Meldepflicht.

Leichte Impfreaktionen können zum Beispiel eine Rötung und Schwellung im Bereich der Injektion sein. Selten, das heißt bei einem Prozent der Geimpften, können leichte Allgemeinreaktionen wie Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen oder auch Übelkeit und Durchfall vorkommen. Diese Krankheitsanzeichen verschwinden in der Regel nach ein bis zwei Tagen und sind ebenfalls ungefährlich. Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie dem Masern-, Mumps-, Rötelnimpfstoff, können gelegentlich leichte masern- oder mumpsähnliche Erkrankungen auftreten, die jedoch keineswegs mit der Schwere der wirklichen Erkrankung vergleichbar sind. Diese so genannten Impfmasern sind nicht ansteckend.

Bei heutigen Impfstoffen kommen Impfkomplikationen nur noch sehr selten vor

In Deutschland besteht ein umfassendes Überwachungssystem, welches Impfkomplikationen, das heißt eine "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung", erfasst. Schon jeder Verdacht einer außergewöhnlichen Impfreaktion wird durch gesetzlich geregelte Meldesysteme sorgfältig analysiert und untersucht.

Der Verdacht einer Impfkomplikation wird an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet, welches die Daten an das Paul Ehrlich-Institut (PEI) weiterleitet. Das PEI ist die zuständige Bundesoberbehörde, welche die Meldungen in einer Nebenwirkungsdatenbank zentral erfasst, analysiert und auswertet.

Ärzte sind weiterhin verpflichtet, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zu unterrichten, welche die Daten ebenfalls an das PEI weiterleitet. Verdachtsfälle müssen gemäß dem Arzneimittelgesetz, § 29, Abs. 1 auch vom pharmazeutischen Unternehmer an das PEI gemeldet werden.

Die Bewertung der Meldungen erfolgt nach international festgelegten Kriterien, die durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt worden sind. Zusammenhänge zwischen Impfungen und außergewöhnlichen Impfreaktionen werden nach diesen internationalen Kriterien in Kategorien eingeordnet, wie unwahrscheinlicher, möglicher und gesicherter Zusammenhang.

Impfkomplikationen in der Vergangenheit

Seit Beginn der Impfstoffentwicklung wird auch über mögliche Impfkomplikationen diskutiert. Dank der Impfstoffforschung konnten diese Risiken jedoch soweit minimiert werden, dass wirkliche Impfkomplikationen heute sehr selten sind.

So wurden fast 80 Prozent aller anerkannten Impfkomplikationen in der Vergangenheit durch Impfungen verursacht, die heute nicht mehr empfohlen werden. Hierzu gehörten Impfungen gegen Pocken und Tuberkulose. Die Impfung gegen Kinderlähmung wurde früher mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, welcher jedes Jahr bei ungefähr ein bis drei Impflingen oder Kontaktpersonen zu einer Erkrankung führte. Heute ist dies ausgeschlossen, da diese Impfung nur noch mit einem Totimpfstoff durchgeführt wird.

Der Gesetzgeber ist dennoch bemüht, auch für den unwahrscheinlichen Fall einer Impfkomplikation für eine größtmögliche Absicherung zu sorgen. Die Entschädigungsmöglichkeit, die 1961 im Bundesseuchengesetz festgeschrieben wurde, wird deshalb auch im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) fortgeführt. Die Anerkennungen von Impfschäden beziehen sich nach § 60 des IfSG ausschließlich auf Impfungen, die öffentlich empfohlen worden sind. Versorgungsansprüche müssen bei den Versorgungsämtern der Länder geltend gemacht werden.

Link-Tipps