Leichte Impfreaktionen zeigen, dass der Körper reagiert
Übliche und natürliche Impfreaktionen, Rötung und Schwellung der Impfstelle, die - je nach Impfstoff - bei ungefähr zwei bis 20 Prozent aller Impflinge vorkommen, zeigen, dass der Körper auf eine Impfung reagiert. Sie sind ungefährlich und unterliegen keiner Meldepflicht.
Leichte Impfreaktionen können zum Beispiel eine Rötung und Schwellung im Bereich der Injektion sein. Selten, das heißt bei einem Prozent der Geimpften, können leichte Allgemeinreaktionen wie Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen oder auch Übelkeit und Durchfall vorkommen. Diese Krankheitsanzeichen verschwinden in der Regel nach ein bis zwei Tagen und sind ebenfalls ungefährlich. Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie dem Masern-, Mumps-, Rötelnimpfstoff, können gelegentlich leichte masern- oder mumpsähnliche Erkrankungen auftreten, die jedoch keineswegs mit der Schwere der wirklichen Erkrankung vergleichbar sind. Diese so genannten Impfmasern sind nicht ansteckend.
Bei heutigen Impfstoffen kommen Impfkomplikationen nur noch sehr selten vor
In Deutschland besteht ein umfassendes Überwachungssystem, welches Impfkomplikationen, das heißt eine "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung", erfasst. Schon jeder Verdacht einer außergewöhnlichen Impfreaktion wird durch gesetzlich geregelte Meldesysteme sorgfältig analysiert und untersucht.
Der Verdacht einer Impfkomplikation wird an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet, welches die Daten an das Paul Ehrlich-Institut (PEI) weiterleitet. Das PEI ist die zuständige Bundesoberbehörde, welche die Meldungen in einer Nebenwirkungsdatenbank zentral erfasst, analysiert und auswertet.
Ärzte sind weiterhin verpflichtet, die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zu unterrichten, welche die Daten ebenfalls an das PEI weiterleitet. Verdachtsfälle müssen gemäß dem Arzneimittelgesetz, § 29, Abs. 1 auch vom pharmazeutischen Unternehmer an das PEI gemeldet werden.
Die Bewertung der Meldungen erfolgt nach international festgelegten Kriterien, die durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt worden sind. Zusammenhänge zwischen Impfungen und außergewöhnlichen Impfreaktionen werden nach diesen internationalen Kriterien in Kategorien eingeordnet, wie unwahrscheinlicher, möglicher und gesicherter Zusammenhang.
Impfkomplikationen in der Vergangenheit
Seit Beginn der Impfstoffentwicklung wird auch über mögliche Impfkomplikationen diskutiert. Dank der Impfstoffforschung konnten diese Risiken jedoch soweit minimiert werden, dass wirkliche Impfkomplikationen heute sehr selten sind.
So wurden fast 80 Prozent aller anerkannten Impfkomplikationen in der Vergangenheit durch Impfungen verursacht, die heute nicht mehr empfohlen werden. Hierzu gehörten Impfungen gegen Pocken und Tuberkulose. Die Impfung gegen Kinderlähmung wurde früher mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, welcher jedes Jahr bei ungefähr ein bis drei Impflingen oder Kontaktpersonen zu einer Erkrankung führte. Heute ist dies ausgeschlossen, da diese Impfung nur noch mit einem Totimpfstoff durchgeführt wird.
Der Gesetzgeber ist dennoch bemüht, auch für den unwahrscheinlichen Fall einer Impfkomplikation für eine größtmögliche Absicherung zu sorgen. Die Entschädigungsmöglichkeit, die 1961 im Bundesseuchengesetz festgeschrieben wurde, wird deshalb auch im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) fortgeführt. Die Anerkennungen von Impfschäden beziehen sich nach § 60 des IfSG ausschließlich auf Impfungen, die öffentlich empfohlen worden sind. Versorgungsansprüche müssen bei den Versorgungsämtern der Länder geltend gemacht werden.
Link-Tipps
- Pro und Contra Impfungen
- Mitteilung der Ständigen Impfkommission - Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei Schutzimpfungen (PDF)
- Risiko des Impfens und das noch größere Risiko, nicht geimpft zu sein
- "Impfsicherheit heute" (PDF)
- "Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen"
Die Seite des RKI gibt ein Interview mit Frau Dr. Meyer vom Robert-Koch-Institut wieder, das im März 2002 von der Stiftung Kindergesundheit mit ihr geführt wurde. Sie beantwortet darin Fragen zu den empfohlenen Schutzimpfungen: Themen sind beispielsweise der Schutz durch Stillen, Mehrfachimpfstoffe, Impfreaktionen und Kontraindikationen. Weiterhin werden Fragen speziell zur Masern-, Mumps-, Rötelimpfung, zur Keuchhustenimpfung und zu Hepatitis B beantwortet. (Recherchedatum: 26.11.2009)
Das RKI zeigt auf dieser Seite das Epidemiologische Bulletin 06/2004. Es enthält die Mitteilungen der Ständigen Impfkommission und Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei Schutzimpfungen. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz hat die Ständige Impfkommission, deren Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut in Berlin angesiedelt ist, in Zusammenarbeit mit dem Paul Ehrlich-Institut unter anderem die Aufgabe, Kriterien zur Abgrenzung üblicher und natürlicher Impfreaktionen zu darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigungen zu erarbeiten. (Recherchedatum: 25.11.2009)
Das RKI zeigt auf dieser Seite den Artikel "Risiko des Impfens und das noch größere Risiko, nicht geimpft zu sein" von S. Dittmann, Mitglied der Ständigen Impfkommission. Der Artikel zu den Risiken von Impfungen ist im Bundesgesundheitsblatt 4/2002, Seite 316-322, erschienen, das den Themenschwerpunkt "Nutzen und Risiken von Impfungen" hat. (Recherchedatum: 26.11.2009)
Die wissenschaftliche Übersichtsarbeit einer Autorengruppe -veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt (Bundesärztekammer) -nimmt Stellung zu häufigen Vermutungen und impfkritischen Aussagen, darunter zu den Themen: Allergien, Epilepsien und Plötzlicher Säuglingstod. (Recherchedatum: 10.11.2009)
Das Paul-Ehrlich-Institut führt seit 2007 eine Datenbank, die detailliert über Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen sowie über Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen nach Impfung informiert. Zusammenfassende Bewertungen der Meldungen seit 2001 werden im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht, das auch auf der Homepage verfügbar ist. (Recherchedatum: 19.11.2009)

