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Häufig gestellte Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ein Produkt Sicherheitsmängel aufweist?
Es kommt immer wieder vor, dass trotz gesetzlicher Vorgaben unsichere Produkte auf den Markt kommen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Produkt, das dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unterliegt, Mängel aufweist, von denen auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefahr für Gesundheit oder Leben ausgeht, können Sie sich vor Ort beispielsweise an die Polizei, das Ordnungsamt, Feuerwehrkräfte, Ärzte/Ärztinnen oder eine Verbraucherzentrale wenden. Von dort wird dann eine entsprechende Meldung an die zuständige Behörde weitergeleitet. Das Gleiche gilt auch, wenn sie vermuten, dass ein Unfall auf ein unsicheres Produkt zurückzuführen ist. Wenn Sie Mängel oder Schäden an den Einrichtungen eines Spielplatzes feststellen, oder wenn sich dort ein Unfall ereignet hat, sollten Sie dies unbedingt dem Betreiber der Anlage melden. In der Regel ist dieser auf einem Hinweisschild am Eingang des Spielplatzes samt Anschrift angegeben. Im Internet können Sie über das internetgestützte europäische Marktüberwachungssystem ICSMS auch selbst die zuständige Behörde herausfinden und sich an sie wenden.
Weiterführende Links
- Unsichere Produkte und Produktinformationen
Einige Tipps, wo Sie Informationen zu unsicheren Produkten und Hilfe bei Kaufentscheidungen finden.

