Häufig gestellte Fragen

Bei meinem kleinen Sohn sind jetzt alle Milchzähne durchgebrochen. Soll ich ihn schon mit zu meiner Zahnärztin nehmen?

Ab dem dritten Lebensjahr, wenn das Milchgebiss vollzählig ist, hat Ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf drei spezielle zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in einem zeitlichen Abstand von mindestens 12 Monaten. Diese Untersuchungen sind vor allem dann wichtig, wenn Ihr Kind besonders kariesgefährdet ist, weil es bereits an einem oder mehreren Zähnchen Karies hat. Wenn Ihr Kind keine Gelegenheit hat, an zahnärztlichen Reihenuntersuchungen teilzunehmen, weil es zum Beispiel keine Kindertagesstätte besucht, dann sollten Sie ebenfalls unbedingt diese speziellen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Unabhängig davon empfehlen Zahnärzte und Zahnärztinnen eine halbjährliche zahnärztliche Kontrolle der Milchzähne - am besten vom ersten Zähnchen an, spätestens aber, wenn das Milchgebiss vollzählig ist. Vereinbaren Sie am besten also auch gleich für Ihren kleinen Sohn einen Termin. Ihre Zahnärztin wird Sie dann unter anderem auch beraten können, wann und wie oft Sie seine Zähne untersuchen lassen sollten und wie Sie Karies am besten vorbeugen können.

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