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Häufig gestellte Fragen
Muss bei den Früherkennungsuntersuchungen die Praxisgebühr bezahlt werden?
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen generell keine Praxisgebühr bezahlen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Früherkennungsuntersuchungen und Impftermine. Bis zu diesem Alter sind sie übrigens auch von der Zuzahlung bei Rezepten befreit.
Weiterführende Links
- Früherkennung und Vorsorge - damit ein Kind die besten Startchancen erhält
Die regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und ein umfassender Impfschutz sind wichtige Bausteine einer gesunden Entwicklung. Aber es gibt noch einiges mehr, was Eltern speziell für die Gesundheit ihres Kindes tun können.

