Häufig gestellte Fragen

Muss bei den Früherkennungsuntersuchungen die Praxisgebühr bezahlt werden?

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen generell keine Praxisgebühr bezahlen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Früherkennungsuntersuchungen und Impftermine. Bis zu diesem Alter sind sie übrigens auch von der Zuzahlung bei Rezepten befreit.

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