Häufig gestellte Fragen

Schaden Läusemittel meinem Kind?

Um den Kopflausbefall zu beseitigen, werden äußerlich anzuwendende Arzneimittel oder Medizinprodukte empfohlen, die auf unterschiedlichen (chemischen oder pflanzlichen) Wirkstoffen und Wirkungsweisen beruhen.
Bei allen vom Umweltbundesamt zugelassenen Mitteln gegen Kopfläuse (in der Apotheke nachfragen!) können Sie sicher sein, dass sie gründlich auf ihre Wirksamkeit und speziell auf ihre Verträglichkeit und Unschädlichkeit hin untersucht wurden. Bei vorschriftsmäßiger Anwendung fügen diese Arzneimittel und Medizinprodukte Menschen im Normalfall keinen Schaden zu und können auch bei Kindern angewandt werden. Dennoch sollten Sie bei Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter vor der Behandlung ärztlichen Rat einholen; Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen ein geeignetes Mittel empfehlen bzw. verschreiben.
Sollte Ihr Kind unter einer Erkrankung der Kopfhaut, dem seltenen MCS-Syndrom (multiple chemical sensivity, mehrfache Überempfindlichkeit gegen chemische Substanzen) oder einer Chrysanthemenallergie (manche Läusemittel enthalten Extrakte aus der Chrysanthemenblüte) leiden, sollten Sie sich ärztlich oder in der Apotheke beraten lassen oder ausschließlich die Methode des "Nassen Auskämmens" mit Pflegespülung und einem Läusekamm anwenden.
Achtung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt derzeit Anwender von silikonölhaltigen Mitteln vor der leichten Entflammbarkeit einiger dieser Mittel und vor der damit verbundenen Verbrennungsgefahr. Gefahr scheint besonders dann zu bestehen, wenn man sich nach Auftragen des Mittels in der Nähe von offenen Flammen (zum Beispiel Kerzen, brennende Zigaretten) oder starken Wärmequellen (zum Beispiel heißer Haartrockner) aufhält. Das Haar könnte dann in Brand geraten. Hierauf wird teilweise auch in der Gebrauchsanweisung der entsprechenden Mittel hingewiesen.

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