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Häufig gestellte Fragen
Sind Medikamente, die speziell für die Behandlung von Kindern geprüft wurden, besonders gekennzeichnet?
Medikamente, die über eine genehmigte Kinderindikation verfügen, werden zukünftig besonders gekennzeichnet. Ab Mitte 2008 muss für jedes neu zugelassene Medikament ein sogenanntes Pädiatrisches Prüfkonzept vorgelegt werden. Zuständig für diese spezielle Prüfung ist der Pädiatrieausschuss, der gemäß der neuen EU-Verordnung über Kinderarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) in London angesiedelt ist.
Zusätzlich zu diesem Pädiatrieausschuss ist in Deutschland am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche eingerichtet worden. Sie ist ebenfalls an der Entscheidung zur Zulassung neuer Medikamente beteiligt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Arzneimittel, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch langjährige Erfahrung bewiesen ist. Dies gilt auch für homöopathische und pflanzliche Mittel.

