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Häufig gestellte Fragen
Wann dürfen Kinder, die nur "nass ausgekämmt" wurden (ohne die Anwendung von Läusemittel) wieder in die Schule oder Kindertagesstätte?
Während Expertinnen und Experten bei der Anwendung von Läusemittel (möglichst kombiniert mit nassem Auskämmen) eine Wiederzulassung betroffener Kinder in Schule oder Kindertagesstätte bereits am Tag nach der ersten Anwendung empfehlen, gibt es zur Frage der Wiederzulassung nach reinem Auskämmen (ohne Anwendung von Läusemittel) unterschiedliche Positionen. Manche befürworten auch in diesem Fall eine Wiederzulassung direkt am nächsten Tag, andere halten es für nötig, mehrere Behandlungen und Kontrollen abzuwarten, wieder andere fordern beim Nur-Auskämmen eine ärztliche Bescheinigung, bevor betroffene Kinder (und Personal) wieder in Schule oder Kindertagesstätte zugelassen werden. Die Einrichtungsleitungen und örtlichen Behörden entscheiden diese Frage je nach den örtlichen Gegebenheiten und der konkreten Situation auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Wenn Kinder nur nass ausgekämmt werden, kann dies je nach örtlicher Handhabung aber bedeuten, dass sie die Kindertagesstätte oder die Schule für eine gewisse Zeit nicht besuchen dürfen und/oder eine ärztliche Bestätigung gegeben werden muss, dass keine Übertragungsgefahr mehr von ihnen ausgeht.

