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Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die neue Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker?
Die wichtigste Veränderung der EU-weiten Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ist, dass seit November 2005 die folgenden zwölf Lebensmittel als so genannte Hauptallergene immer in der Zutatenliste auf dem Etikett der Produkte ausgewiesen werden müssen. Das gilt auch, wenn sie nur in sehr kleinen Mengen vorhanden sind:
- Eier
- Erdnüsse
- Krebstiere
- Milch
- Schalenfrüchte (Haselnüsse, Mandeln, Kaschunuss, Macadamianuss, Queenslandnuss, Pistazie, Paranuss, Walnuss)
- Sellerie
- Sesamsamen
- Soja
- Glutenhaltige Getreide (zum Beispiel Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter)
Weiterführende Links
- Neue Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln
Seit Ende November 2005 gilt EU-weit eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Sie bringt dem Verbraucher mehr Informationen über einzelne Zutaten der Produkte und erleichtert Allergikern die Auswahl ihrer Lebensmittel.

