Häufig gestellte Fragen

Wird mein Kind bei den Früherkennungsuntersuchungen auch geimpft oder sind hierfür Extra-Termine nötig?

Ein Teil der vorgeschriebenen Impftermine liegt innerhalb der Zeitspanne, die für die Früherkennungsuntersuchungen angegeben sind, und kann gleichzeitig wahrgenommen werden.
Eine Ausnahme bilden die zweite und dritte Teilimpfung, die gegen Ende des dritten und vierten Lebensmonats erfolgen sollte. Hierfür müssen Sie also in der Regel Extra-Termine vereinbaren.
Auch die einmalige Meningokokken-Impfung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat wird bei einem Extra-Termin durchgeführt. Für die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken wird ebenfalls häufig ein zusätzlicher Termin vereinbart, da zur U6 auch die vierte und letzte Teilimpfung für den Grundimpfschutz ansteht. Zwischen dem neunten und siebzehnten Lebensjahr muss für die anstehende Auffrischungsimpfung in der Regel ebenfalls ein Extra-Termin vereinbart werden, falls sie nicht im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) erfolgt.

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