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Ernährung im 1. Lebensjahr
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Nach Möglichkeit vier bis sechs Monate ausschließlich stillen
Stillen ist in vielerlei Hinsicht für die Gesundheit und die Entwicklung des Kindes von Bedeutung. Fachleute empfehlen deshalb, ein Kind während des gesamten ersten Lebensjahres zu stillen, davon die ersten vier bis sechs Lebensmonate nach Möglichkeit ausschließlich. Das gilt auch für Kinder mit Allergierisiko.
Für die meisten Säuglinge reicht das ausschließliche Stillen im ersten Lebenshalbjahr als Ernährung aus. Manche Kinder mit einer Behinderung oder einer Erkrankung, zum Beispiel mit einem Herzfehler, brauchen mehr Energie und damit eine gehaltvollere Nahrung. Dies kann ein Grund sein, in Absprache mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen früher "zuzufüttern".
Mit Einführung der Beikost - spätestens zu Beginn des siebten Lebensmonats - ist ein schrittweises Abstillen erforderlich, indem nach und nach eine Stillmahlzeit durch eine Breinahrung ersetzt wird. Doch auch nach Einführung der Beikost sollten Sie Ihr Kind weiterhin stillen, solange Sie beide dies möchten. Die Stilldauer insgesamt und den Zeitpunkt für das Abstillen bestimmen allein Sie und Ihr Kind. Und auch wenn Ihnen manche mit Unverständnis begegnen, weil Sie Ihr Kleinkind noch stillen, sollten Sie sich nicht beirren lassen.
Das Abstillen erfordert Zeit und besondere Zuwendung
Stillen bedeutet eine besondere körperliche Nähe. Wenn diese durch das Abstillen wegfällt, ist dies für Ihr Kind wie auch für Sie selbst neu und ungewohnt. Deshalb sollten Sie Ihrem Baby während der Abstillzeit ganz besonders Ihre Zuneigung zeigen und viel mit ihm spielen und schmusen.
- Das Abstillen sollte langsam erfolgen, damit die Brust nicht übervoll wird und schmerzt.
- Ersetzen Sie zunächst alle zwei bis drei Tage eine Stillmahlzeit durch Flaschen- oder Breinahrung, je nachdem wie alt Ihr Kind ist.
Dadurch bildet sich die Milchmenge langsam zurück. Wenn die Brust dennoch schmerzt, streichen Sie zwischendurch die Brust aus oder pumpen Sie etwas Milch ab. Wenn das Abstillen aus gesundheitlichen oder anderen Gründen schneller gewünscht sein sollte, empfiehlt es sich, Kontakt zu einer Stillberaterin aufzunehmen.
Kein Grund zum Abstillen
Solange Sie und Ihr Baby zufrieden sind, gibt es kaum Gründe für ein vorzeitiges Abstillen. So ist es heute selten notwendig, wegen einer Erkrankung abzustillen. Bei Unklarheiten sollten Sie sich hier mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten. Doch auch aus anderen Gründen wird - manchmal aus Unwissenheit - häufig zu früh abgestillt, ohne dass dies erforderlich wäre.
Kein Grund zum Abstillen ist zum Beispiel:
- Eine Brustentzündung - die Entzündung verschlimmert sich sogar durch eine übervolle Brust und die Milch ist nicht schlecht für das Kind.
- Das Durchbrechen der Zähne.
- Das Einsetzen der monatlichen Regelblutung.
- Eine erneute Schwangerschaft, es sei denn, Sie sind nicht gesund.
- Medikamenteneinnahme. Wenn Sie krank werden und Medikamente einnehmen müssen, sollten Sie ärztlich abklären lassen, ob sie dem Kind schaden könnten. Meistens gibt es aber Medikamente, bei deren Einnahme dennoch weitergestillt werden kann.
- Wiederaufnahme der Berufstätigkeit. Auch nach der Mutterschutzfrist (acht Wochen nach der Geburt, unter Umständen auch länger) haben Sie nach dem Mutterschutzgesetz das Recht auf Stillpausen, in denen Sie - je nach Gegebenheit - Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen können.
Gründe für ein Abstillen können mütterlicherseits beispielsweise bestimmte Erkrankungen selbst oder die damit verbundene Medikamenteneinnahme sein, die das Kind schädigen könnten. Seitens des Kindes kann es auch sein, dass es - zum Beispiel aufgrund einer Lippenfehlbildung - nicht richtig saugen kann und dadurch zu wenig Nahrung erhält. Dies ist jedoch selten der Fall.
Link-Tipps
- Staatliche Hilfen für Familien - Wann? Wo? Wie?
Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann die 65-seitige Broschüre 'Staatliche Hilfen für Familien' als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über finanzielle Unterstützung und andere Hilfen für Familien. (Recherchedatum: 08.12.2009)

