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U1 bis U9 - Zehn Chancen für Ihr Kind
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Häufig gestellte Fragen
Hörstörungen frühzeitig erkennen und behandeln
Durch das Neugeborenen-Hörscreening sollen angeborene bleibende Hörstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Die Testverfahren sind völlig schmerzfrei für das Kind und können durchgeführt werden, während es schläft. Geprüft wird die Funktion des Innenohrs bzw. ob Nervenimpulse aus dem Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden.
Vor der Untersuchung erhalten Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Einzelheiten ("Elterninformationen zur Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen") und der Arzt oder die Ärztin bespricht mit Ihnen Ihre Fragen.
Durchführung der Untersuchung
- Die Untersuchung soll in den ersten drei Lebenstagen in der Geburtsklinik oder in einer ambulanten Praxis durchgeführt werden.
- Ein auffälliges Ergebnis muss durch einen erneuten Test - möglichst am selben Tag, spätestens bis zur U2 - kontrolliert werden.
- Wenn der Befund weiterhin auffällig ist, soll bis zur zwölften Lebenswoche das Hörsystem untersucht und die Art der Hörschädigung abgeklärt werden. Dies geschieht durch einen hierfür besonders qualifizierten Arzt/Ärztin (Pädaudiologe/Pädaudiologin). Falls eine Behandlung notwendig ist, sollte diese bis zum Ende des sechsten Lebensmonats eingeleitet werden.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Wenn das Kind zu früh geboren, krank oder mehrfach behindert ist
Bei einem zu früh geborenen Kind sollte sein Hörvermögen spätestens zum Zeitpunkt des errechneten Geburtstermins untersucht werden. Bei einem kranken oder mehrfach behinderten Kind sollte der Hörtest spätestens vor Ende des dritten Lebensmonats erfolgen.
Wenn die Hörfähigkeit eingeschränkt ist
Eine frühe Behandlung und eine gezielte Frühförderung der Hör-Sprachentwicklung, in die Eltern aktiv eingebunden sind, ermöglichen auch dem hörgeschädigten Kind in den meisten Fällen eine normale sprachliche Entwicklung.
Link-Tipps
- Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.
- Kinder- und Jugendärzte im Netz
- "Merkblatt: Hörtests bei Neugeborenen und Säuglingen"
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. setzt sich für die Belange gehörloser, hochgradig schwerhöriger und resthöriger Kinder und deren Eltern ein. Das Internetangebot informiert unter anderem über Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sowie über die verschiedenen Hilfen für Hören und Kommunikation. (Recherchedatum: 20.11.2009)
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.v. (BVKJ) bietet auf seinen Internetseiten leicht verständliche und alltagsnahe Informationen zu Fragen rund um die Gesundheit und Entwicklung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Unter anderem mit Suchmöglichkeit nach Kinder- und Jugendärzten in der Nähe, Kliniken und Rehakliniken. (Recherchedatum: 25.11.2009)
Das Merkblatt von gesundheitsinformation.de beschreibt kurz die Funktionsweise des Gehörs und die Folgen von Hörstörungen bei Neugeborenen. Es stellt die beim Neugeborenen-Hörscreening angewandten Test- und Messmethoden vor und informiert über die Vorteile frühzeitiger Hörtests. (Recherchedatum: 12.11.2009)

