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Kindliche Hörstörungen
Schätzungen zufolge kommen in Deutschland von 1.000 Neugeborenen 1,2 mit einer Hörstörung auf die Welt. Dabei handelt es sich überwiegend um eine genetisch bedingte Schwerhörigkeit. Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft, beispielsweise Röteln, Zytomegalie (CMV), Toxoplasmose, oder Komplikationen bei der Geburt können ebenfalls Ursache frühkindlicher Hörstörungen sein.
Auch im weiteren Verlauf der Entwicklung kann das Gehör noch nachhaltig geschädigt werden. Mittelohrentzündungen, aber auch Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Scharlach gehören zu den häufigsten Ursachen später auftretender Hörstörungen. Wenn das Kind zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits spricht, besteht die Gefahr, dass solche Hörstörungen längere Zeit unbemerkt bleiben.
Hörprüfungen bei Neugeborenen
Da das Hörsystem gerade in den ersten drei Lebensjahren entscheidend ausreift, ist es wichtig, angeborene Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Nach dieser sogenannten sensiblen Phase verlangsamt sich das Hören-Lernen und wichtige Entwicklungen können - je nach Zeitpunkt einer Diagnose und Behandlung - dann nur noch teilweise und mühsam aufgeholt werden.
Seit Januar 2009 wird deshalb für alle Neugeborenen eine Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen angeboten. Hierdurch können bereits kurz nach der Geburt angeborene Hörstörungen erkannt und - nach der erforderlichen weiteren Abklärung - frühzeitig behandelt werden.
Auch wenn sich angeborene Hörstörungen meist nicht heilen lassen, so können die heutigen Behandlungsmöglichkeiten und Hörhilfen hörgeschädigten Kindern in den meisten Fällen eine weitestgehend normale Entwicklung ermöglichen.
Ihre Beobachtungen sind wichtig
Das Gehör kann auch im Verlauf der Entwicklung noch Schaden nehmen, zum Beispiel infolge einer Infektionskrankheit. Deshalb wird das Hörvermögen Ihres Kindes bei den Früherkennungsuntersuchungen immer wieder überprüft. Hierbei können Ihre Beobachtungen dem Kinderarzt oder der Kinderärztin nützliche Hinweise liefern.
Es ist wichtig, dass Sie als Eltern das Verhalten Ihres Kindes aufmerksam beobachten und vor allem im Säuglings- und frühen Kleinkindalter seine Hörfähigkeit immer wieder einmal auf die Probe stellen. Anhaltspunkte hierfür finden Sie in der Übersicht "So zeigt sich, wie gut Ihr Kind hört". Beim geringsten Zweifel sollten Sie dies unbedingt kinderärztlich und gegebenenfalls fachärztlich abklären lassen.
Wenn das Gehör geschädigt ist
Die heutigen Hörgeräte können bei rechtzeitiger Behandlung auch dem schwerhörigen Kind in der Regel eine normale Hör- und Sprachentwicklung ermöglichen. Bei hochgradig schwerhörigen oder ertaubten Kindern werden zunehmend auch Cochlear Implantate (CI) eingesetzt, die mittels einer Operation im Innenohr angebracht werden.
Neben der guten medizinischen und apparativen Versorgung braucht eine erfolgreiche Behandlung jedoch immer die Mithilfe der Eltern: Wichtig sind insbesondere eine intensive sprachliche Anregung des Kindes und gegebenenfalls eine regelmäßige lautsprachliche Frühförderung.
Wenn ein Kind kaum oder gar nichts hören kann, ist dies für Eltern zunächst sehr schmerzvoll. Doch auch ein gehörloses Kind möchte sich verständigen und seine Fähigkeiten hierzu entwickeln. Bereits das Baby beginnt von sich aus zu gebärden und teilt sich auf diese Weise mit. Es braucht Eltern und andere Bezugspersonen, die seine Gesten und Gebärden verstehen und beantworten.Ebenso braucht es deren verständliche Ansprache und Anregung. Eltern können die Deutsche Gebärdensprache, die seit 2002 als vollwertige Sprache gesetzlich anerkannt ist, unter anderem an Volkshochschulen erlernen. Auch ergänzend zu Hörhilfen und zur Unterstützung der lautsprachlichen Entwicklung wird heute zunehmend empfohlen, die Gebärdensprache zu erlernen und dem hörgeschädigten Kind eine zweisprachige Entwicklung zu ermöglichen. Hilfreich ist hier die Erfahrung anderer - zum Beispiel von Eltern hörgeschädigter Kinder, erwachsenen Gehörlosen, Fachleuten in Frühförderzentren, Fachverbänden und Selbsthilfevereinigungen (siehe Link-Tipps).
Link-Tipps
- "Merkblatt: Hörtests bei Neugeborenen und Säuglingen"
- Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.
- "Mein Kind ist hörgeschädigt"(PDF)
- "Mein Kind ist gehörlos - was tun?"
- Gib Zeit
- "Wenn es ein hörgeschädigtes Kind in der Familie gibt ... was nun?"
- Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V.
- "Gebärde mit mir!" (PDF)
Das Merkblatt von gesundheitsinformation.de beschreibt kurz die Funktionsweise des Gehörs und die Folgen von Hörstörungen bei Neugeborenen. Es stellt die beim Neugeborenen-Hörscreening angewandten Test- und Messmethoden vor und informiert über die Vorteile frühzeitiger Hörtests. (Recherchedatum: 12.11.2009)
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. setzt sich für die Belange gehörloser, hochgradig schwerhöriger und resthöriger Kinder und deren Eltern ein. Das Internetangebot informiert unter anderem über Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sowie über die verschiedenen Hilfen für Hören und Kommunikation. (Recherchedatum: 20.11.2009)
Das 6-seitige Faltblatt des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder vermittelt kurz und übersichtlich, was Eltern zum Leben mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Kind wissen sollten und bietet Hinweise für weiterführende Informationen. Als PDF zum Herunterladen. (Recherchedatum: 12.11.2009)
Das Internetangebot des Verlages für Gebärdensprache und Themen der Gehörlosigkeit der Gebärdendolmetscherin Karin Kester bietet in der Rubrik "Elternhilfe" Informationen unter anderem zur Gebärdensprache, zum Laut- und Schriftspracherwerb und zur Förderung gehörloser Kinder. (Recherchedatum: 12.11.2009)
Der Verein zur Förderung der Zweisprachigkeit bei gehörlosen und schwerhörigen Kindern in Nordrhein-Westfalen bietet unter anderem Familien mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Kind die Möglichkeit einer Begegnung mit gehörlosen/schwerhörigen Erwachsenen an, stellt Kontakte her und unterstützt Familien beim Aufbau einer Kommunikationsbasis unter Einbeziehung der Gebärdensprache. (Recherchedatum: 25.11.2009)
Beitrag von Gabriele Hollweck, Leiterin der Selbsthilfegruppe Familientreff in München, und Cornelia von Pappenheim, Präsidentin des Bayrischen Interessenverbands zur Anerkennung der Gebärdensprache sowie Pressereferentin des Gehörlosenverbands München und Umland e.V. im Familienhandbuch. Der Artikel informiert unter anderem, worauf Eltern bei Gehörlosigkeit und Hörbehinderung in der Familie/des Kindes achten sollten und wo sie Hilfe und Unterstützung finden. (Recherchedatum: 09.08.2011)
Das Internetangebot der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. hält im Service-Bereich für Eltern umfassende und verständliche Informationen zu kindlichen Hör- und Sprachentwicklungsstörungen, Wahrnehmungsstörungen und Stimmstörungen bereit. (Recherchedatum: 20.11.2009)
6-seitiges Faltblatt des Deutschen Gehörlosen-Bundes. Es informiert Eltern über die seit 2002 als vollwertige Sprache anerkannte Deutsche Gebärdensprache und macht deutlich, welche Bedeutung die Gebärdensprache für ein hörgeschädigtes Kind auch neben einer lautsprachlichen Entwicklung hat. Das Faltblatt kann hier auf der Internetseite des Gehörlosen-Bundes als PDF heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 10.11.2009)

