Unser Kind muss ins Krankenhaus

0-6 Jahre

Was muss mit ins Krankenhaus? Kann ich bei meinem Kind bleiben? Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, gibt es eine Reihe ganz praktischer Fragen.

Mutter spielt mit Kind im Krankenhausbett
© Dron/fotolia

Was in die Krankenhaustasche gehört

Wenn Ihr Kind schon groß genug ist, sollten Sie mit ihm gemeinsam die Krankenhaustasche packen. Und das gehört hinein:

  • Schlafanzug,
  • gegebenenfalls etwas Leichtes zum Anziehen (zum Beispiel Jogginganzug),
  • Unterwäsche,
  • Strümpfe,
  • Hausschuhe,
  • Bademantel,
  • Waschzeug,
  • Zahnputzzeug,
  • einige Spielsachen, die Ihr Kind besonders mag, zum Beispiel sein Kuscheltier.

Packen Sie aber nicht zu viele Dinge ein. Wenn es Ihrem Kind wieder besser geht und es sich langweilt, können Sie ihm immer noch Malsachen, Bilderbücher oder ein Puzzle von zu Hause mitbringen, wenn es dies möchte.

Vom Krankenhaus benötigte Unterlagen

Neben den persönlichen Dingen müssen Sie für die stationäre Aufnahme folgende Dokumente und Unterlagen mitnehmen:

  • Einweisungsschein,
  • Krankenversicherungskarte,
  • Impfpass und Gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. Vorsorgeheft Ihres Kindes,
  • gegebenenfalls Unterlagen bereits durchgeführter Untersuchungen (zum Beispiel Röntgenbilder, Arztbrief und Ähnliches),
  • gegebenenfalls Informationen über Medikamente, die Ihr Kind bekommen hat oder aktuell einnimmt (zum Beispiel Verpackung oder Packungsbeilage).

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind übrigens auch im Krankenhaus von Zuzahlungen befreit.

Die Krankenhausaufnahme

Die Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgt meist zu einem vorher vereinbarten Termin, an dem Sie sich auf der entsprechenden Station oder in der Aufnahme melden müssen.

In der Regel wird sich zunächst eine Schwester um Sie und Ihr Kind kümmern. Sie wird Ihnen wahrscheinlich bei den Aufnahmeformalitäten behilflich sein und einige Daten Ihres Kindes aufnehmen, wie Gewicht, Körpergröße und Körpertemperatur. Anschließend wird ein Arzt oder eine Ärztin Ihr Kind untersuchen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Mitaufnahme ins Krankenhaus

Heute weiß man, dass elterliche Nähe und Fürsorge eine stationäre Behandlung erleichtern und den Genesungsprozess unterstützen können. Viele Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin bieten deshalb die Mitaufnahme, das Rooming-In, einer Bezugsperson des Kindes an. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, auf einer Liege im Zimmer des Kindes zu übernachten. Manche Kliniken verfügen auch über spezielle Mutter-/Vater-Kind-Zimmer. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist auch nur eine Unterbringung in einem anderen Gebäude des Klinikgeländes möglich.

  • Die durch die Mitaufnahme einer Begleitperson entstehenden Mehrkosten werden von den meisten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist die „medizinische Notwendigkeit“.
  • Eine solche medizinische Notwendigkeit wird in der Regel bei Säuglingen und Kindern bis zum Alter von neun Jahren gesehen, bei Kindern mit Behinderung oder in speziellen Not- und Krankheitsfällen auch über dieses Alter hinaus.
  • Die medizinische Notwendigkeit muss durch den zuständigen Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus schriftlich bestätigt werden.
  • Da zum Beispiel die Altersgrenzen für die „medizinische Notwendigkeit“ von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können, sollten Sie sich vorsorglich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, unter welchen Umständen sie welche Kosten übernimmt.

Besuche im Krankenhaus

Als Eltern können Sie Ihr Kind in den meisten Fällen ohne zeitliche Einschränkung besuchen. Vor allem, wenn nicht die Möglichkeit einer Mitaufnahme besteht, sollten Sie Ihr Kind so oft und so lange wie möglich besuchen.

  • Sprechen Sie Ihre Besuche möglichst mit dem Klinikpersonal ab, dann wissen die Pflegekräfte zum Beispiel, wann Sie sich selbst um Ihr Kind kümmern, und können ihre Arbeit entsprechend einteilen.
  • Auch Ihr Kind sollte sich auf Ihre Anwesenheit einstellen können. Sagen Sie ihm immer genau, wie lange Sie bleiben können und wann Sie wiederkommen.
  • Versuchen Sie, sich möglichst genau an diese Zeiten zu halten, denn so vermitteln Sie Ihrem Kind Sicherheit und Verlass.

Für die Besuche von Kindern galten in der Vergangenheit häufig noch Altersbeschränkungen. In den meisten Kinderkliniken sind diese Einschränkungen inzwischen aufgehoben, damit auch im Krankenhaus der Kontakt zu Geschwistern oder Freunden aufrechterhalten bleibt. Manche Kliniken bieten speziell für Geschwister auch Besucherkindergärten an.

Was tun bei Berufstätigkeit oder weiteren Kindern?

  • Auch bei einem Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes haben Sie gegebenenfalls Anspruch darauf, zur Betreuung des Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden und gegebenenfalls Kinderkrankengeld zu erhalten.
  • Wenn zu Hause weitere Kinder unter zwölf Jahren versorgt werden müssen und niemand in der Familie die Betreuung übernehmen kann, gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme ins Krankenhaus auf Antrag möglicherweise eine Haushaltshilfe.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie auch über das örtliche Jugendamt Unterstützung.

Nach dem Krankenhausaufenthalt

Ein Krankenhausaufenthalt ist ein einschneidendes Erlebnis für ein Kind. Wenn Ihr Kind wieder zu Hause ist, kann es deshalb einige Zeit dauern, bis es seine Eindrücke verarbeitet und sich wieder eingewöhnt hat. Je nach Schwere der Krankheit und Dauer des Krankenhausaufenthalts kann es durchaus sein, dass Ihr Kind eine „Pause“ in seiner Entwicklung einlegt oder scheinbar Rückschritte macht. So kann es sein, dass es nun plötzlich wieder einnässt, nachdem es zuvor schon trocken war; oder es zeigen sich Probleme mit dem Ein- und Durchschlafen.

  • Seien Sie geduldig und bleiben Sie gelassen, auch wenn Ihr Kind vielleicht für eine gewisse Zeit wieder in längst vergangene Verhaltensweisen zurückfällt oder ängstlich und unsicher wirkt.
  • Wenn Sie allerdings Sorge haben, Ihr Kind zeige nachhaltig Auffälligkeiten in seiner Entwicklung und in seinem Verhalten, sollten Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin darüber sprechen.