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Kopfläuse - was tun?
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Häufig gestellte Fragen
Wenn eine Gemeinschaftseinrichtung wie Schule oder Kindertagesstätte von Kopfläusen betroffen ist, verlangt die Leitung der Einrichtung von den Eltern oft eine schriftliche Bestätigung, dass sie den Kopf ihres Kindes gründlich kontrolliert haben und - bei festgestelltem Kopflausbefall - die erforderliche Behandlung durchgeführt haben.
Hat Ihr Kind Kopfläuse, darf es nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Schule oder Kindestagesstätte erst wieder besuchen, wenn die empfohlene Behandlung durchgeführt wurde und keine Übertragungsgefahr mehr von Ihrem Kind ausgeht.

