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U-Termin-Rechner

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Ihre Daten werden nicht gespeichert, sondern nur zur Terminberechnung auf dieser Seite verwendet. Die errechneten Termine helfen Ihnen die vorgesehenen Zeiträume für die U-Untersuchungen selbst im Blick zu halten.

Beachten Sie bitte:
Die BZgA verschickt keine Erinnerungsschreiben oder Aufforderungen für die Früherkennungsuntersuchungen. Für die jeweilige U- bzw. J1-Untersuchung bei Ihrem Kind machen Sie bitte einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin aus.

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