U7a-Untersuchung – 34. bis 36. Lebensmonat

1-6 Jahre 06.03.2029

Spätestens mit dem Ende des dritten Lebensjahres kommen die meisten Kinder in eine Kindertagesstätte. Die U7a schaut auf Zahnentwicklung, Impfungen, Sprache und mehr.

U7a
© BZgA

Die Untersuchung sollte zwischen dem Alter von zwei Jahren und zehn Monaten bzw. drei Jahren durchgeführt werden. In diesem Alter finden wichtige Entwicklungsprozesse statt – spätestens jetzt kommt Ihr Kind vielleicht in die Kindertagesstätte, muss lernen, für eine gewisse Zeit auch ohne Sie auszukommen und seinen Platz in der Gruppe finden. Diese Untersuchung gegen Ende des dritten Lebensjahres findet somit in einer wichtigen Entwicklungsphase statt.

Die U7a wurde vor einigen Jahren neu eingeführt. Sie findet zwischen der U7 und U8 statt und ist eine eigenständige Früherkennungsuntersuchung. Die Bezeichnung U7a ist nach Einführung dieser zusätzlichen Untersuchung beibehalten worden.

Die Themen der U7a

Die Ärztin oder der Arzt schaut sich nun erneut an, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt hat.
Was im Einzelnen untersucht wird, und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U7a für Sie zusammengefasst:

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U7a wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Sehtests durchgeführt. Außerdem sieht sich die Ärztin oder der Arzt bei der U7a die Beschaffenheit der Zähne und die Entwicklung des Kiefers an. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt der sprachlichen Entwicklung Ihres Kindes. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen Themen wie die Ernährung und Bewegung Ihres Kindes sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die Förderung der Sprachentwicklung sowie die Rolle von Medien (z. B. TV, Spielekonsolen, Internet und Ähnlichem) im Alltag des Kindes sind weitere Themen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind.

Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023

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Behindertes oder in der Entwicklung verzögertes Kind

Wenn Ihr Kind entwicklungsverzögert, chronisch krank oder behindert ist, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Entwicklungsschritte, die Ihr Kind gemacht hat, überprüfen und mit Ihnen die weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen besprechen.

Impfungen – Impfstatus komplett?

Der Impfschutz Ihres Kindes wird überprüft, und noch ausstehende Impfungen werden gegebenenfalls nachgeholt.

Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.

Zur U-Untersuchung mitbringen

Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.