Hygiene rund um die Breinahrung

0-12 Monate cc by-nc-nd Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise. 03.01.2019

In Sachen Breimahlzeiten sind insbesondere für die Aufbewahrung von Gläschenresten und die Bevorratung selbstgemachter Breie einige Hygienehinweise zu beachten.

Schüssel mit Babybrei
© Sarah Monte Westend61/Strandperle

Hygiene bei fertiger Gläschenkost

Die industrielle Herstellung von Gläschenkost unterliegt strengen Hygienevorschriften. Bei der Verwendung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Füttern Sie Ihr Kind nicht direkt mit dem Löffel aus dem Gläschen. Füllen Sie stattdessen eine kleine Menge in eine Schüssel oder auf einen Teller. So vermeiden Sie, dass über den Löffel Keime aus dem Mund Ihres Babys ins Gläschen gelangen und den Breirest verderben. Wenn Sie dennoch einmal direkt aus dem Gläschen füttern, sollten Sie Reste im Glas aus hygienischen Gründen nicht mehr verwenden.
  • Nehmen Sie nur die Menge aus dem Glas, von der Sie wissen, dass Ihr Kind sie isst. Den Rest können Sie dann je nach Produkt noch ein bis drei Tage im Kühlschrank im geschlossenen Glas aufbewahren und weiter verfüttern. Lesen Sie dazu die Empfehlungen der Hersteller auf dem Gläschen.
  • Einmal erhitzte Gläschenkost sollte grundsätzlich nicht aufbewahrt werden. Insbesondere Gläschen, die als Gemüse Spinat enthalten, sollten wegen des hohen Nitratgehaltes von Spinat grundsätzlich nicht noch einmal erwärmt werden. Zum Essen reicht allerdings Zimmertemperatur vollkommen aus, die Breie müssen also nicht unbedingt vorher erwärmt werden.
  • Für den Löffel gilt: Nicht ablecken, damit Sie keine Kariesbakterien auf Ihr Kind übertragen.

Hygiene bei selbsthergestellter Breinahrung

Wenn Sie die Breimahlzeiten selbst kochen, achten Sie darauf, dass alle Küchengeräte in der Spülmaschine bei 65 °Celsius oder mit heißem Wasser und Spülmittel gründlich gereinigt und gut abgespült worden sind.

Selbstgekochten Brei können Sie im Kühlschrank etwa 24 Stunden lang aufbewahren. Lagern Sie den Brei in der kälteste Zone (zumeist auf die Glasplatte über dem Gemüsefach). Wenn Sie größere Mengen einer kompletten Breimahlzeit zubereiten, können Sie diese portionsweise einfrieren. Und so wird es gemacht:

  • Kühlen Sie den Brei nach dem Pürieren möglichst schnell herunter und frieren Sie die Portionen direkt danach ein, damit sich keine Keime vermehren. Als Gefäße können Sie Gefrierdosen oder saubere Gläschen verwenden.
  • Eingefrorene Breie aus eigener Herstellung sind bei -18 °Celsius bis zu zwei Monate haltbar.
  • Wichtig ist, den Brei einzufrieren und erst unmittelbar vor dem Füttern schnell aufzutauen, entweder im Wasserbad oder in der Mikrowelle, um Vitaminverluste zu verhindern. Lassen Sie den Brei nicht über Nacht im Kühlschrank auftauen.
  • Vor dem Füttern müssen Sie den Brei gut durchrühren und seine Temperatur testen. Entnehmen Sie hierzu zum Beispiel mit einem eigenen Löffel eine kleine Portion zum Probieren.
  • Wenn Sie die eingefrorenen Gläschen in der Mikrowelle auftauen, müssen Sie besonders vorsichtig sein: Hier wird das Essen ungleichmäßig erhitzt und das Kind könnte sich an besonders heißen Nahrungsteilen verbrühen. Hier muss das Essen also besonders sorgfältig umgerührt und seine Temperatur getestet werden.
  • Statt kompletter Mahlzeiten können Sie auch die einzelnen Zutaten wie Gemüse oder Fleisch – zum Beispiel in Eiswürfelschalen – einfrieren und bei Bedarf entnehmen.
  • Kartoffeln eignen sich allerdings nicht separat zum Einfrieren, da es hier zu erheblichen Geschmackseinbußen kommt.
  • Einmal aufgetaute Breiportionen dürfen nicht erneut erwärmt oder tiefgefroren werden.
    (Stand: 3.1.2019)

 

Ausführliche Hygienetipps und anschauliche Materialien zum Händewaschen, Putzen und mehr finden Sie im Themenportal der BZgA 
» www.infektionsschutz.de

Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany . Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise.