Stichwort „Schlaflernprogramme“

1-6 Jahre

Schlaflernprogramme wie das „Ferbern“ wurden entwickelt, um hartnäckige Schlafprobleme von Kindern zu lindern. Welche Schlaflernprogramme es gibt, warum sie umstritten sind und was dabei unbedingt zu bedenken und zu beachten ist.

Nachts im Kinderzimmer
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Der Einsatz eines Schlaflernprogramms muss sorgfältig bedacht werden

Alle Schlaflernprogramme, auch die vergleichsweise sanfteren Methoden, können das Kind wie auch die Eltern außerordentlich belasten. Sie sollten deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung sowie nach Rücksprache mit Kinderarzt oder Kinderärztin in Betracht gezogen werden.

Wenn Sie über die Anwendung eines Schlaflernprogramms nachdenken, sollten Sie Folgendes beachten und bedenken:

  • Schlaflernprogramme werden in der Regel erst ab einem Alter von einem Jahr empfohlen und sollten auf keinen Fall früher durchgeführt werden.
  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin über die Schlafprobleme Ihres Kindes und lassen Sie sich beraten, wie Sie die Probleme vielleicht auch auf anderem Wege in den Griff bekommen. Gegebenenfalls lässt sich noch weitere therapeutische Unterstützung hinzuziehen.
  • Vor Durchführung eines Schlaflernprogramms sollte auf jeden Fall kinderärztlich abgeklärt werden, ob keine organischen oder psychischen Ursachen für die Schlafprobleme vorliegen. Ihr Kind sollte körperlich und seelisch gesund sein.
  • Oft können Sie durch eigenes konsequentes Verhalten und mit etwas Geduld auf wesentlich sanftere Weise belastende Schlafgewohnheiten ändern. Erst wenn alles nichts hilft und die Schlafprobleme Ihres Kindes nach wie vor so schwerwiegend sind, dass dringend etwas geschehen muss, sollten Sie ein Schlaflernprogramm erwägen.
  • Schlaflernprogramme sind – auch wenn manchmal mit beeindruckenden Erfolgszahlen dieser Eindruck erweckt wird – kein Allheilmittel. Sie sind nicht für jedes Kind, nicht in jeder Situation und auch nicht für alle Eltern der richtige Weg.
  • Vor Beginn eines Schlaflernprogramms sollten sich beide Eltern genau überlegen, ob sie ihrem Kind und sich selbst diese Belastung zumuten wollen und ob sie diese auch gemeinsam durchhalten können.

Das „Ferbern“

Die meisten Schlaflernprogramme gehen auf eine Methode zurück, die der Schlafforscher und Kinderarzt Richard Ferber in den USA entwickelt hat. Es handelt sich um verhaltenstherapeutische Programme, die davon ausgehen, dass sich kindliche Einschlafgewohnheiten mit Hilfe eines festen „Behandlungsplans“ innerhalb relativ kurzer Zeit ändern lassen. Das Kind soll dabei lernen, abends alleine einzuschlafen, um auch nachts selbstständig wieder in den Schlaf zu finden. Dabei wird es nach einem Abendritual wach in sein Bettchen gelegt und die Eltern verlassen danach das Zimmer. Wenn das Kind nun schreit oder weint, warten die Eltern für die Dauer einer zuvor festgelegten Zeit (bis zu 30 Minuten!), bevor sie wieder zu ihrem Kind gehen. Nach einer kurzen Rückversicherung des Kindes („Ich bin da. Es ist alles in Ordnung. Du kannst schlafen.“) verlassen die Eltern wieder das Zimmer usw. 

Die „Freiburger Sanduhrmethode“

In Deutschland wurde die Ferber-Methode vor allem von der Diplompsychologin Annette Kast-Zahn und dem Mediziner Dr. H. Morgenroth („Jedes Kind kann schlafen lernen“) sowie von der Freiburger Schlafambulanz („Freiburger Sanduhrmethode“) aufgegriffen und weiterentwickelt. In beiden Fällen wurde der Behandlungsplan etwas abgeändert.

Die „Freiburger Sanduhrmethode“ ist eine vergleichsweise sanfte Variante, die im Gegensatz zu anderen Methoden nur relativ kurze Schreizeiten beinhaltet (drei bis maximal neun Minuten). Eine Sanduhr misst die Zeit, die die Eltern außerhalb des Kinderschlafzimmers verbringen. Nach Ablauf der zuvor festgelegten Zeit verbringen die Eltern drei Minuten bei ihrem Kind, um es zu trösten, bevor sie das Zimmer wieder verlassen. Die „Erfinder“ der Freiburger Sanduhrmethode empfehlen den Einsatz dieses Programms erst nach dem zwölften Lebensmonat.

In Wissenschaft und Medizin ist der Einsatz solcher Programme sehr umstritten. Wenn überhaupt, sollten sie frühestens nach dem ersten Lebensjahr erwogen werden und nur dann, wenn sich die Familie in einer außerordentlichen Belastungssituation befindet.

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