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Die Früherkennungsuntersuchung U2 (3. bis 10. Lebenstag)
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Liebe Eltern, Sie haben schon erste Erfahrungen mit Ihrem Baby gemacht und sich gegenseitig etwas kennengelernt – und vieles ist doch noch so neu. Die U2 ist die erste (kinder-)ärztliche Grunduntersuchung des Kindes von Kopf bis Fuß. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U2 für Sie zusammengefasst.
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Warum zur Früherkennungsuntersuchung?
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Viele schwerwiegende Erkrankungen oder Entwicklungsauffälligkeiten lassen sich gut behandeln bzw. durch Förderung verbessern, wenn sie rechtzeitig entdeckt werden. Dafür sind die Früherkennungsuntersuchungen vor allem da. Außerdem werden Sie als Eltern zu wichtigen Fragen rund um die gesunde Entwicklung Ihres Kindes ärztlich beraten und können Fragen stellen. Mehr Hintergrundinformationen und praktische Hinweise halten wir für Sie auf www.kindergesundheit-info.de bereit:
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U2 in der (kinder-)ärztlichen Praxis? – umgehend einen Termin vereinbaren
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Wenn Sie mit Ihrem Baby z. B. nach Hausgeburt oder ambulanter Geburt (schon) zu Hause sind und die Neugeborenen-Blutuntersuchungen sowie die U2 nicht in einer Entbindungsklinik, sondern in einer Arztpraxis durchgeführt werden sollen, müssen Sie selbst als Eltern sehr bald nach Geburt einen Termin zur U2 mit einer (kinder-)ärztlichen Praxis vereinbaren. Wichtig bei der Terminsuche ist ein Termin schon in den nächsten 1 bis 2 Tagen, falls die Blutuntersuchungen auf beeinträchtigende Stoffwechselstörungen noch nicht erfolgt sind: Diese Blutuntersuchungen aus wenigen Tropfen Blut sollten möglichst zwischen dem zweiten bis zum vollendeten dritten Lebenstag (48 bis 72 Stunden nach der Geburt) erfolgen, um bei Auffälligkeiten rasch mit einer Behandlung zu beginnen. Sind diese Blutuntersuchungen und/oder das Neugeborenen-Hörscreening schon vor dem vollendeten 3. Lebenstag erfolgt, kann die U2 auch bis zum 10. Lebenstag stattfinden.
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Zu der U-Untersuchung mitnehmen
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Gelbes Heft mit abtrennbarer Teilnahmekarte
Im Gelben Kinderuntersuchungsheft werden die Untersuchungsergebnisse eingetragen und in der herausnehmbaren Teilnahmekarte die Teilnahme Ihres Kindes dokumentiert.
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Gesundheitskarte / Krankenversicherungskarte der Eltern
Zur U2 ist Ihre Versicherungskarte der Krankenkasse für die Untersuchung Ihres Kindes notwendig. Geben Sie bald Ihrer Krankenkasse die Geburt Ihres Kindes bekannt, damit es eine eigene Versicherungskarte erhält. Erfahrungsgemäß liegt sie nach wenigen Wochen vor, also spätestens zur U4.
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