Die J1-Untersuchung – Gesundheits-Check im Jugendalter

12-14 Jahre 25.01.2024

Im Alter von 12 bis 14 Jahren hat Ihr Kind erneut Anspruch auf eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung, die J1. Eine gute Gelegenheit, sich vertraulich beraten zu lassen.

Gruppe von Jugendlichen macht ein Selfie von sich
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Das Früherkennungsprogramm für Kinder umfasst mit der J1 eine weitere Vorsorgeuntersuchung: Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) wendet sich an Jugendliche im Alter von zwölf bis 14 Jahren. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sie eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen. Sollte es Probleme geben, zum Beispiel Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben, können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Wenn die J1-Untersuchung ansteht

Sobald Ihr Kind zwölf Jahre alt ist, können Sie in der kinder- oder jugendärztlichen Praxis einen Termin vereinbaren. Ermuntern Sie Ihr Kind unbedingt dazu, diesen kostenfreien Gesundheitscheck wahrzunehmen! Ihr Kind kann auch in eine Praxis für Allgemeinmedizin gehen, etwa wenn keine Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in der Nähe ist.
Sie können Ihr Kind sehr gerne zum Untersuchungstermin begleiten, es kann aber auch einen Freund oder eine Freundin mitnehmen. Oder Ihr Kind geht alleine zur J1 – die Entscheidung, wo und wie es diese letzte Untersuchung des Früherkennungsprogramms durchführen lassen möchte, liegt bei Ihrem Kind. Mitnehmen muss es lediglich seine Versicherungskarte und seinen Impfpass.

Was der Arzt oder die Ärztin untersucht

Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes. 

  • Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen, und eine Urinprobe wird untersucht.
  • Der Arzt oder die Ärztin überprüft den Stand der Pubertätsentwicklung.
  • Die Organe und das Skelettsystem werden untersucht. 
  • Gegebenenfalls wird noch etwas Blut abgenommen, um die Blutwerte zu überprüfen. 
  • Darüber hinaus stehen bei der J1 vor allem die seelische und schulische Entwicklung sowie mögliche Auffälligkeiten im Mittelpunkt. 
  • In einem ausführlichen Gespräch interessiert sich der Arzt oder die Ärztin auch für das Verhalten des Kindes hinsichtlich Rauchen, Alkoholkonsum und Medienumgang und gibt gegebenenfalls Ratschläge und Hinweise für eine gesunde Lebensführung.
  • Bei diesem Termin wird auch der Impfschutz Ihres Kindes überprüft und – mit Ihrem Einverständnis – gegebenenfalls vervollständigt.

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Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch

Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine oft schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Da taucht sicherlich manche Frage auf, die Ihr Kind vielleicht lieber mit jemand anderem als mit seinen Eltern klären möchte. Bei der J1 kann Ihr Kind mit dem Arzt oder der Ärztin seines Vertrauens in Ruhe über alles sprechen, was ihm vielleicht unter den Nägeln brennt: über Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis.

Auf all seine Fragen erhält es kompetente Antworten und kann sichergehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt. Denn auch wenn Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Ihr Kind es nicht möchte, darf der Arzt oder die Ärztin hierüber keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für das Leben des Kindes.

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