Wegen Corona: U6 bis U9 können verschoben werden

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Jeder bleibt am besten zu Hause: Nicht dringend nötige Arztbesuche sollten abgesagt oder verschoben werden. Deshalb gibt es für einige U-Untersuchungen neue Regeln.

Die Vorsorge-Untersuchungen für Babys und Kleinkinder haben eigentlich feste Termine. Wegen der Corona-Situation werden diese nun aber teilweise aufgehoben. Um ärztliche Praxen zu entlasten und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus über die Wartezimmer zu verhindern. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am 24. März 2020 beschlossen.

Konkret bedeutet das: Beginnend bei der U6, die eigentlich zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, gelten die fixen Intervalle für die U7, U7a, U8 und U9 vorübergehend nicht mehr – Eltern und Ärzte bzw. Ärztinnen können die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, weil die Bezahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr an die bislang festen Zeitspannen der Früherkennungsuntersuchungen geknüpft ist. Keine Änderungen gibt es bei den früheren Untersuchungen U2, U3, U4 und U5: Das sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll. Die neuen Regeln zur Kinder-Vorsorge gelten ab sofort und einstweilen bis zum 30. September 2020.

Achtung! Diese Regelung war bis zum 30. Juni 2022 in Kraft. Seit dem 1. Juli 2022 gelten diese Zeitspannen wieder. Vereinbaren Sie rechtzeitig Termine mit Ihrer kinderärztlichen Praxis.

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Coronavirus – Infos und Hinweise für Eltern

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