Schutz vor Infektionen mit Salmonellen

  • Nachricht

Die Zahl der gemeldeten Salmonellen-Erkrankungen in Deutschland ist zwar deutlich gesunken. Dennoch zählen Salmonellen zu den häufigsten bakteriellen Auslösern von Darmkrankheiten. Besonders gefährdet sind Kinder in den ersten Lebensjahren sowie Personen, deren Immunabwehr geschwächt ist.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu Salmonellen-Erkrankungen aufgeführt. Die Zahl der gemeldeten Salmonellen-Erkrankungen in Deutschland hat sich von 2010 bis 2015 mit zuletzt 13823 gemeldeten Fällen jährlich fast halbiert. Dennoch sind Salmonellen nach Campylobacter-Keimen die häufigsten bakteriellen Auslöser von Darmkrankheiten in Deutschland. Die Erkrankung geht häufig mit Durchfall und Bauchschmerzen einher, aber auch Fieber, Übelkeit und Erbrechen sind möglich.

Der Krankheitserreger kann vor allem durch Lebensmittel, die mit Salmonellen verunreinigt sind, übertragen werden. Solch eine Kontamination mit Salmonellen kann sowohl im Herstellungsprozess vorkommen, als auch später im Privathaushalt bei der Zubereitung der Lebensmittel. Sorgfältige Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und die ausreichende Kühlung leicht verderblicher Lebensmittel bis zum Verzehr sind deshalb wichtige vorbeugende Maßnahmen.

Risikoreiche Lebensmittel sind vor allem nicht durcherhitztes oder rohes Fleisch (auch vom Geflügel) und daraus hergestellte Produkte (wie Hackfleisch und Rohwürste) sowie nichthitzebehandelte Eier und Eiprodukte in Form von Eischäumen, Cremes, Konditoreiwaren, Mayonnaise oder Speiseeis. Aber auch der Verzehr von pflanzlichen Lebensmitteln, wie aufgeschnittene, ungekühlte Melone oder nicht erhitzte Sprossen, haben in Deutschland bereits zu Krankheitsausbrüchen durch Salmonellen geführt.

Besonders gefährdet sind Kinder in den ersten Lebensjahren sowie Personen, deren Immunabwehr beispielsweise aufgrund ihres hohen Alters oder durch Vorerkrankungen geschwächt ist.

Alle Fragen und Antworten finden sich auf www.bfr.bund.de

Quelle

BfR-Newsletter, 10.11.2016