Impfempfehlungen

Immer auf dem neuesten Stand: Impfempfehlungen

In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Nach § 4 des Infektionsschutzgesetzes werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) jedoch Impfempfehlungen ausgesprochen.

Die Ständige Impfkommission ist ein unabhängiges Expertengremium

Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium mit Sitz am Robert Koch-Institut in Berlin. Es besteht aus Kinderärzten und Kinderärztinnen, Mikrobiologen, Vertretern der Bundesländer und anderen Experten und Expertinnen, zum Beispiel einem Vertreter der Krankenkassen.

Die Impfempfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und den neuesten Erkenntnissen der Impfstoffforschung und der Entwicklung bestimmter Infektionserkrankungen angepasst.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 48/99, NJW 2000, 1784-1788) vom 15. Februar 2000 sind die Impfempfehlungen der STIKO grundsätzlich medizinischer Standard.

Impfungen werden in Impfkategorien eingeteilt

Die verschiedenen Infektionskrankheiten unterscheiden sich darin, wie häufig sie vorkommen und wie schwer die Erkrankung ist, die verursachen. Ebenso kommen Erkrankungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich häufig vor. Beispielsweise haben Angehörige medizinischer Berufe ein besonders hohes Risiko, sich mit bestimmten Erregern, wie zum Beispiel Hepatitis B, zu infizieren.

Aus diesem Grund hat die STIKO entsprechende Kategorien geschaffen, denen die jeweiligen Impfungen zugeordnet werden.

Folgende Kategorien wurden festgelegt:

S - Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen

A - Auffrischungsimpfungen

I - Indikationsimpfungen für Menschen mit einem besonders hohen Erkrankungsrisiko

B - Impfungen für Menschen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko

R - Reiseimpfungen

P - Impfungen oder die Gabe von Antibiotika, die kurz nach der Infektion mit bestimmten Erregern die Erkrankung noch verhindern können - die sogenannte Postexpositionsprophylaxe

Um langfristig einen größtmöglichen Schutz für die gesamte Bevölkerung aufzubauen, werden einige Impfungen als Standard- oder Regelimpfungen für alle Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. Die Grundimmunisierung sollte am Ende des zweiten Lebensmonats beginnen und im Alter von 14 Monaten abgeschlossen sein. Ein sicherer Impfschutz ist erst dann gegeben, wenn mehrere Teilimpfungen in bestimmten Zeitabständen erfolgt sind. Die Impfabstände sind im sogenannten Impfschema geregelt.

Einige Impfungen müssen im Erwachsenenalter regelmäßig aufgefrischt werden, damit ein Impfschutz erhalten bleibt.

Bestimmte Impfungen werden als sogenannte Indikationsimpfungen nur besonders gefährdeten Menschen, beispielsweise einigen Berufsgruppen, Reisenden oder Kontaktpersonen von Erkrankten, empfohlen.

 
597