Impfempfehlungen

Impfungen für...

Alle empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden im Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) aufgeführt. Er wird regelmäßig aktualisiert und den neuesten Entwicklungen angepasst.

Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder

Die STIKO empfiehlt für alle Säuglinge und Kleinkinder Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie gegen Pneumokokken und Meningokokken.

Die sogenannte Grundimmunisierung, das heißt der Aufbau eines vollständigen Impfschutzes bei Säuglingen und Kleinkindern, sollte unmittelbar nach Ende des zweiten Lebensmonats beginnen und im Alter von 14 Monaten abgeschlossen sein. Nur so können Eltern sicher sein, dass ihr Kind - gerade in der besonders empfindlichen Säuglings- und Kleinkindphase - ausreichend geschützt ist.

Der Schutz hält bei einigen Impfungen ein Leben lang, bei anderen muss er auch im Erwachsenenalter noch einmal oder regelmäßig aufgefrischt werden. Dies gilt besonders für die Tetanus- und Diphtherie-Impfung. Die Tetanus-Erkrankung (Wundstarrkrampf) ist eine Erkrankung, die tödlich verlaufen kann. Durch regelmäßige Auffrischungsimpfungen, etwa alle zehn Jahre, kann Tetanus aber sicher verhindert werden.

Für alle Auffrischungsimpfungen gibt es zeitliche Richtwerte und Impfpläne. Bei speziellen Fragen kann auch über eine Blutuntersuchung geklärt werden, ob eine Auffrischungsimpfung notwendig ist oder nicht.

Die Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hib, Hepatitis B und Kinderlähmung wird üblicherweise mit Kombinationsimpfstoffen durchgeführt. Zeitgleich erfolgt die Impfung gegen Pneumokokken. Die erste Masern-Mumps-Röteln- und die erste Windpockenimpfung werden erst im Alter von elf bis 14 Monaten durchgeführt, da einige Kinder bis zu diesem Alter über einen Nestschutz verfügen. Nach vollendetem zwölften Lebensmonat sollte sehr bald die einmalige Impfung gegen Meningokokken durchgeführt werden.

Zum Teil können die Impftermine gleichzeitig mit den Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden. Die genauen Termine mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin abgesprochen werden.

  • Teilimpfung gegen Ende des zweiten Lebensmonats im Rahmen der U4
  • Teilimpfung gegen Ende des dritten Lebensmonats, Extratermin
  • Teilimpfung gegen Ende des vierten Lebensmonats, Extratermin
  • Teilimpfung und erste Masern-Mumps-Röteln- sowie Windpockenimpfung (oder kombinierte MMR-Windpocken-Impfung, MMRV ) im Alter von elf bis 14 Monaten; Teilimpfung im Rahmen der U6, MMR(V)-Impfung meist Extratermin
  • Einmalimpfung gegen Meningokokken ab vollendetem zwölften Lebensmonat, Extratermin

Die zweite Masern-Mumps-Röteln- und Windpockenimpfung sollte im Alter zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen, frühestens vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung.

Auffrischungsimpfungen für Jugendliche und Erwachsene

Der Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten muss im 5. bis 6. Lebensjahr und nochmals im Alter von neun bis 17 Jahren aufgefrischt werden. Diphtherie und Tetanus erfordern anschließend alle zehn Jahre eine Auffrischungsimpfung.

Gegen Keuchhusten sollten alle Erwachsenen eine einmalige Auffrischungsimpfung erhalten, in der Regel zusammen mit der nächsten Auffrischungsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie.

Die Impfung gegen Kinderlähmung sollte im Alter von neun bis 17 Jahren noch einmal aufgefrischt werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, den Impfschutz gegen Windpocken und Hepatitis B zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuholen.

Da Keuchhusten bei Säuglingen besonders schwer verläuft, sollten Eltern vor der Geburt des Kindes daran denken, den Impfschutz der Geschwisterkinder und eventuell auch ihren eigenen auffrischen zu lassen. Eltern können ihre eigenen Auffrischungsimpfungen ebenfalls beim Kinderarzt durchführen lassen.

Reiseimpfungen

Die STIKO empfiehlt einige Impfungen nur bei Reisen in Länder, in denen bestimmte Erkrankungen besonders häufig vorkommen. Dies gilt beispielsweise für Hepatitis A, die auch Reisehepatitis genannt wird.

Manche Länder verlangen bestimmte Impfungen auch im Rahmen ihrer Einreisebestimmungen. Die Kosten für Reiseimpfungen ubernimmt ein Teil der Krankenkassen auf freiwilliger Basis. Versicherte haben keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme von Reiseimpfungen. Der Arzt oder die Ärztin sollte rechtzeitig vor entsprechenden Reisen nach den Impfbestimmungen gefragt werden.

Leider sind nicht alle ansteckenden und schwerwiegenden Erkrankungen durch Impfungen zu verhindern. Dazu gehören Malaria und das Dengue-Fieber. Bei Reisen in Länder, in denen diese Erkrankungen verbreitet sind, ist es wichtig, besonders auf Hygiene, Ernährung und schützende Bekleidung zu achten. In eine Reiseapotheke gehören dann auch bestimmte Medikamente zur Frühbehandlung einiger Tropenkrankheiten, wie zum Beispiel der Malaria. Weiterführende Informationen sind unter den Link-Tipps zu finden.

Die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen bezahlt

Die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, das heißt die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt auch für empfohlene Auffrischungsimpfungen im Jugend- und Erwachsenenalter sowie für das Nachholen einer versäumten Standardimpfung für Kinder und Jugendliche.

Die Praxisgebühr, die einmal im Quartal gezahlt werden muss, wird für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich nicht erhoben.

Die Kosten von Reiseimpfungen werden nicht von einem Teil der Krankenkassen auf freiwilliger Basis übernommen.

Impfungen, die aufgrund besonderer beruflicher Gefährdung notwendig sind, werden vom Arbeitgeber bezahlt.

Link-Tipps

 
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