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Prävention von Kinderunfällen

Das Online-Angebot der BZgA für Fachkräfte. Die Fachdatenbank zur Prävention von Kinderunfällen informiert über Anbieter, Medien, Projekte und Maßnahmen der Prävention von Kinderunfällen in Deutschland. (Recherchedatum: 02.01.2010) mehr
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 21) dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, nur in geeigneten und amtlich genehmigten Rückhaltesystemen im Auto mitgenommen werden.
Rückhaltesysteme nach ECE-Prüfnorm
Geeignet und amtlich zugelassen sind nur solche Rückhaltesysteme, die der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 entsprechen und
- für das Fahrzeug zugelassen sind,
- auf dem benutzten Sitzplatz verwendet werden können und
- dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechen.
Ältere Kindersitze, die noch nach der Prüfnummer 02 oder gar 01 zugelassen sind, dürfen seit 8. April 2008 nicht mehr verwendet werden.
Kinder sichern - aber richtig
- Säuglinge und Kleinkinder (bis etwa drei Jahren) sollten möglichst in rückwärts gerichteten Rückhaltesystemen (Reboardsitze) auf dem Rücksitz transportiert werden.
- Die Montage auf dem Beifahrersitz sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Auto keinen Beifahrerairbag hat, oder dieser vorschriftsmäßig und sicher deaktiviert ist.
- Bis zum Alter von etwa sieben Jahren (25 kg Körpergewicht) müssen Kinder in altersentsprechenden Kindersitzen - bevorzugt auf der Rückbank - und danach auf geeigneten Sitzerhöhungen gesichert werden.
Gewichts- und Altersklassen
Rückhaltesysteme für Kinder werden nach Gewicht und Alter des Kindes in verschiedenen Gruppen eingetei
Gruppe | Gewicht | Alter |
|---|---|---|
Gruppe 0 | 0-10 kg | bis ca. 9 Monate |
Gruppe 0+ | 0-13 kg | bis ca. 18 Monate |
Gruppe I | 9-18 kg | 9 Monate bis ca. 4 Jahre |
Gruppe II | 15-25 kg | 4-7 Jahre |
Gruppe III | 22-36 kg | 7 bis 12 Jahre |
Welche Gruppe auf Ihr Kind zutrifft, richtet sich ausschließlich nach seinem Körpergewicht, da die Altersangaben nur Durchschnittswerte wiedergeben.
Hilfen bei der Kaufentscheidung
- Bei der Wahl des richtigen Produkts sind die Ergebnisse von Testuntersuchungen und Verbraucherzentralen sehr hilfreich. Auch unter den zugelassenen Modellen gibt es sehr große Unterschiede in Qualität, Sicherheit und Handhabung.
- Achten Sie darauf, dass das Rückhaltesystem nach der aktuellen Prüfnorm für Kindersitze (orangefarbenes ECE-Etikett) zugelassen ist.
- Nehmen Sie Ihr Kind beim Kauf des Kindersitzes möglichst zum "Probesitzen" mit.
- Probieren Sie vor der Anschaffung aus, wie sich das System in Ihren Wagen einbauen lässt. Auch bei Universalzulassung sind Montage und Benutzung je nach Fahrzeug unterschiedlich schwer oder einfach.
- Der Sitz darf nicht wackeln oder verrutschen.
Link-Tipps
- "Welcher Sitz für welches Auto?"
- "Produktsicherheit - Technischer Verbraucherschutz in Bayern"
Das Verkehrswacht Medien & Service-Center (VMS) der Deutschen Verkehrswacht informiert auf dieser Internetseite über Rückhaltesysteme. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Systeme sowie eine Checkliste zum Kauf von Kindersitzen (keine Vorschläge) können als PDF heruntergeladen werden. Daneben gibt es hilfreiche Links zu aktuellen Testergebnissen. (Recherchedatum: 31.03.2010)
Das Verbraucherinformationssystem Bayern (vis) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bietet hier unter der Rubrik "Produktgruppen" umfassende Sicherheits- und Gebrauchsinformationen zu vielen Bedarfsgegenständen für Kinder, Spielzeug und vieles mehr. (Recherchedatum: 24.03.2010)

