Nützliches: Notfall-Infos, Produktsicherheit & Co.

Sicherheit von Geräten und Produkten

Sichere Produkte sind eine zentrale Voraussetzung für die Vermeidung von Unfällen. Grundlage hierfür bildet das "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)".

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Das "Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte", kurz: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen und ist damit für den Arbeitsschutz wie auch für den Verbraucherschutz gleichermaßen von Bedeutung.

Mit seinem Inkrafttreten am 1. Mai 2004 wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RL 2001/95/EG) in nationales Recht umgesetzt. Die bis dahin bestehenden Einzelgesetze - das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) - wurden in dem neuen Gesetz zusammengeführt.

Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit

Das GPSG regelt die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und allen Verbraucherprodukten, sofern diese nicht einer besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen.

Als Verbraucherprodukte definiert das Gesetz "Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind." (§ 2 Absatz 3). Nach § 4 Absatz 1 GPSG dürfen diese Produkte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Sie den vorgegebenen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Sie müssen so beschaffen sein, dass von ihnen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder vorhersehbarer Fehlanwendung keine Gefährdung für den Verbraucher / die Verbraucherin oder für Dritte ausgeht.

Die Beurteilung, ob ein Produkt diesen Anforderungen entspricht, erfolgt beispielsweise auf der Grundlage von Normen, technischen Vorschriften oder Rechtsverordnungen. Produkte, die diesen Anforderungen entsprechen, sind durch das CE-Kennzeichen und gegebenenfalls durch weitere Prüfzeichen, wie beispielsweise das GS-Zeichen, gekennzeichnet.

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