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Hilfe bei der häuslichen Kinderkrankenpflege
Wenn die Betreuung und Pflege des kranken Kindes durch die Eltern nicht ausreicht, kann der Kinderarzt oder die Kinderärztin eine häusliche Kinderkrankenpflege verordnen. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen unter folgenden Voraussetzungen getragen:
- Durch eine häusliche Kinderkrankenpflege kann ein Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden.
- Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt des Kindes ist nicht möglich, weil entweder kein Bett im Krankenhaus frei ist oder dem Kind die Trennung von seinen Eltern nicht zugemutet werden kann.
Anspruch auf Haushaltshilfe
Wenn Sie aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen und Ihr Kind nicht betreuen können oder selbst ins Krankenhaus oder in Kur müssen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind:
- Im Haushalt lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind ist behindert und pflegebedürftig.
- Es kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen und die Betreuung des Kindes übernehmen.
- Diesen Anspruch können Sie unter den genannten Voraussetzungen geltend machen, unabhängig davon, ob Ihr Kind krank ist.
Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen Ihr Kind nicht versorgen können und es durch andere Mitglieder der Familie nicht ausreichend betreut werden kann, können Sie sich auch an das örtliche Jugendamt um Hilfe wenden. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Kind erkrankt und keine Freistellungs- oder Urlaubstage mehr verfügbar sind.
Das Jugendamt kann gegebenenfalls eine Haushaltshilfe stellen oder andere vorübergehende Hilfen leisten und übernimmt - je nach Notlage und finanzieller Situation - eventuell auch die Kosten einer professionellen Kinderkrankenpflege.
Link-Tipps
- Familienwegweiser
Das Informationsportal Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert umfassend über finanzielle Leistungen und andere Unterstützungsangebote für Familien. Außerdem halten die Seiten Beratungs- und Dienstleistungsangebote sowie einen Wegweiser zu den zuständigen Ämtern und Behörden bereit. (Recherchedatum: 25.02.2009)

