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Ausgeruht die Welt erobern: Schlaf im Kleinkind- und Kindergartenalter
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Der Schlafbedarf bleibt von Kind zu Kind verschieden
Nicht selten verbringen Kinder mehr Zeit im Bett, als sie tatsächlich Schlaf brauchen. Kein Wunder, wenn sie dann beim Zubettgehen quengeln oder sich mit dem Einschlafen schwer tun.
Der kindliche Schlafbedarf verringert sich mit zunehmendem Alter, bleibt aber auch weiterhin von Kind zu Kind verschieden. So brauchen Kleinkinder mit etwa zwei Jahren im Durchschnitt 12 bis 13 Stunden Schlaf, Kindergartenkinder oft nur noch elf Stunden. Aber auch in diesem Alter sind Abweichungen von bis zu zwei Stunden völlig normal. Im Vergleich zum Säuglingsalter reduziert sich vor allem der Tagesschlaf. Auch hier gibt es jedoch von Kind zu Kind starke Unterschiede: So machen im zweiten Lebensjahr die meisten Kinder noch zwei Tagesschläfchen, manche schlafen aber schon mit 18 Monaten nur noch einmal am Tag oder verzichten schon mit 24 Monaten ganz auf Tagesschläfchen. Manche Kinder mit einem Handicap - insbesondere Kinder mit einer sogenannten geistigen Behinderung - haben ein höheres Schlafbedürfnis.
Wenn es Probleme mit dem Zubettgehen oder allzu frühem Aufstehen gibt oder Sie sich nicht sicher sind, wie viel Schlaf Ihr Kind tatsächlich braucht, können Sie ein so genanntes Schlafprotokoll zu Hilfe nehmen. Hierin tragen Sie zwei bis drei Wochen lang ein, wann und wie lange Ihr Kind schläft. Sie sollten dann auf jeden Fall versuchen, die Bettzeiten Ihres Kindes an seinem tatsächlichen Schlafbedarf auszurichten. Wenn es weniger Schlaf braucht als bisher, sollte die Zubettgehzeit entsprechend nach hinten verschoben werden. Sie können auch versuchen, den Mittagsschlaf zu kürzen.
Die Frage des Mittagsschlafs beantwortet Ihr Kind selbst
Wann Kinder mit dem Mittagsschlaf aufhören, ist individuell sehr verschieden. Nicht wenige machen im Kindergartenalter noch gerne nachmittags ein Schläfchen. Und sogar unter den Grundschulkindern gibt es einige, die sich zumindest gelegentlich nachmittags noch hinlegen. Manche schlafen zwar mittags nicht mehr, brauchen aber zumindest noch eine kleine Ruhepause, in der sie sich zum Beispiel gemütlich aufs Sofa legen und in aller Ruhe ein Buch anschauen oder eine Kassette hören. Am besten ist es, wenn Sie sich auch hierbei von dem persönlichen Bedürfnis Ihres Kindes leiten lassen. Erzwingen Sie den Mittagsschlaf nicht, aber streichen Sie ihn auch nicht, wenn Ihr Kind eindeutige Zeichen von Müdigkeit zeigt. Regulierend eingreifen sollten Sie allerdings, wenn Ihr Kind abends zur Schlafenszeit nicht müde ist. Das könnte darauf hindeuten, dass Schlafenszeiten, die eigentlich in der Nacht stattfinden sollten, auf den Nachmittag verlagert werden. Dann sollten Sie den Mittagsschlaf kürzen oder ganz streichen, damit Ihr Kind abends besser ein- und nachts besser durchschlafen kann.
Die Zubettgehzeit richtet sich nach Schlafbedarf und Aufstehzeit
Die richtige Zubettgehzeit ergibt sich aus der Aufstehzeit minus dem persönlichen Schlafbedarf Ihres Kindes. Das heißt, wenn ein Kind regelmäßig morgens um 7.00 Uhr aufwacht und ungefähr zehn Stunden Schlaf braucht, dann sollte es spätestens um 21.00 Uhr im Bett sein. Wenn es sehr lange zum Einschlafen braucht, sollte die Zubettgehzeit entsprechend früher angesetzt werden. Wenn Ihr Kind regelmäßig noch mittags schläft, braucht es nachts entsprechend weniger Schlaf. Es wird morgens also früher wach oder sollte später zu Bett gebracht werden.
Solange Ihr Kind noch nicht zur Schule geht und die Aufstehzeiten noch etwas flexibler sind, sollten Sie bei den Schlafenszeiten auch darauf achten, welcher "Schlaftyp" Ihr Kind ist. Die so genannten "Lerchen" kommen morgens leicht aus dem Bett und fühlen sich gleich topfit, werden aber abends relativ früh müde. "Eulen" schlafen morgens gerne lang, sind aber abends kaum ins Bett zu bekommen. Wenn Sie diese Veranlagung Ihres Kindes berücksichtigen, kann das helfen, so manches Schlafproblem zu vermeiden.
Bei Problemen mit dem Zubettgehen hilft am besten Konsequenz
Gerade im Kindergartenalter - aber auch noch später - wollen Kinder häufig abends nicht ins Bett. Obwohl sie müde sind, wollen sie den Tag einfach nicht beenden oder haben Angst, etwas zu verpassen.
Um allabendliche Machtkämpfe zu vermeiden, ist es sinnvoll, in der Regel konsequent bei einer einmal vereinbarten Zubettgehzeit zu bleiben. Ein klares Schlusswort ist da oft besser als endlose Diskussionen. Wenn die Zubettgehzeiten klar geregelt sind, kann natürlich auch einmal eine Ausnahme gemacht werden - bei besonderen Anlässen zum Beispiel, oder wenn Sie selbst das Gefühl haben, dass Ihr Kind einfach noch nicht müde ist.
Und die Eltern? Vom Recht auf einen Feierabend...
Als Eltern möchten Sie abends endlich einmal Ihre Ruhe und ein wenig Zeit für sich allein oder zu zweit zu haben. Ein mehr als berechtigter Wunsch. Wenn Sie Ihr Kind aber nur deshalb und entgegen seinem Schlafbedarf früh ins Bett bringen, wird Ihnen das allenfalls Probleme mit dem Ein- und Durchschlafen einbringen und mit ziemlicher Sicherheit keinen ruhigen Abend. Jüngere Kinder können zwar an frühere Einschlafzeiten gewöhnt werden, aber dann ist damit zu rechnen, dass sie morgens entsprechend früher fit sind.
Wenn Ihr Kind sich schon für eine Weile allein beschäftigen kann (etwa ab dem Kindergartenalter), sollten Sie versuchen, mit ihm gemeinsam Kompromisse zu finden. Erklären Sie ihm, dass Sie auch ein wenig Zeit für sich brauchen. Vereinbaren Sie zum Beispiel, dass es die letzte halbe Stunde oder Stunde vor dem gemeinsamen Einschlafritual allein in seinem Zimmer noch etwas malen, ein Buch anschauen oder einer anderen ruhigen Beschäftigung nachgehen kann.

