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Weiteren Ansteckungen vorbeugen
Bei Infekten werden Sie weitere Ansteckungen in der Familie häufig nicht verhindern können, da die Erreger, beispielsweise bei grippalen Infekten, sehr leicht übertragbar sind.
Allerdings kann das Risiko weiterer Ansteckungen oft schon durch einfache Maßnahmen und "Hygieneregeln" erheblich verringert werden:
- Halten Sie die übrigen Familienmitglieder - insbesondere Geschwister - während der akuten Krankheitsphase möglichst von dem kranken Kind fern.
- Jeder in der Familie sollte in diesen Zeiten ganz besonders auf Sauberkeit, zum Beispiel im Bad und auf der Toilette, achten und sich häufig und gründlich die Hände waschen.
- Falls Ihr Kind die Kindertagesstätte oder Schule besucht und beispielsweise an Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten oder Windpocken erkrankt ist, sollten Sie dies der Leitung der Einrichtung mitteilen, damit gegebenenfalls Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der Krankheit ergriffen werden können.
- Achten Sie bei diesen Infektionserkrankungen unbedingt darauf, dass keine anderen Kinder - vor allem keine Säuglinge - in die Nähe des kranken Kindes kommen. Auch Schwangere sollten jeden Kontakt meiden, da einige dieser Infektionskrankheiten, beispielsweise Röteln und Windpocken, für das ungeborene Kind schwerwiegende Folgen haben.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 34) dürfen Kinder mit ansteckungsfähigen Infektionskrankheiten erst dann wieder eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindertagesstätte oder Schule besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Schutz vor eigener Ansteckung
Nichts ist schlimmer, als wenn die ganze Familie erkrankt, zumal viele Infektionskrankheiten im Erwachsenenalter schwerer und komplikationsreicher verlaufen.
- Achten Sie als Eltern auch auf ihren eigenen Impfschutz.
- Sprechen Sie den Arzt oder die Ärztin an, wenn das Risiko besteht, dass Sie sich angesteckt haben.
Bei einigen Erkrankungen, zum Beispiel Masern oder Mumps, besteht für ungeschützte oder nur unzureichend geimpfte Personen die Möglichkeit einer sogenannten postexpositionellen Impfung. Hierdurch kann das Risiko einer Ansteckung oder die Gefahr einer schweren Erkrankung durch eine passive Impfung, das heißt durch die sofortige Gabe von Immunglobulinen, oder die Einnahme von Antibiotika verringert werden.
Link-Tipps
- Infektionsschutzgesetz - IfSG. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
- "Wie Sie sich und Ihre Familie vor Atemwegsinfektionen schützen können "
Die Seite des Bundesministeriums der Justiz zeigt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der aktuellen Fassung im HTML- oder PDF-Format. Es bildet die gesetzliche Grundlage unter anderem für Impfungen (§ 20 "Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe") und weitere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Deutschland. "Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen" finden sich im 6. Abschnitt (§§ 33-36). (Recherchedatum: 27.09.2011)
In einem Merkblatt zu Atemwegsinfekten hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das aktuelle Wissen über Übertragungswege und Schutzmaßnahmen bei Atemwegsinfektionen zusammengestellt. Im Internetportal des IQWiG, gesundheitsinformation.de, können Sie das Merkblatt online lesen oder als PDF herunterladen (Recherchedatum: 19.11.2009).

