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Ernährung im 1. Lebensjahr
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Häufig gestellte Fragen
Informieren Sie rechtzeitig Ihre Hebamme für die Nachsorge und Betreuung zu Hause. Wenn Sie noch keine Hebamme haben, ist Ihnen Ihre Entbindungsklinik behilflich, eine Hebamme in der Nähe zu finden.
Die Kosten für die Nachsorge und Betreuung durch die Hebamme übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Privat versicherte Frauen müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenversicherung informieren.
- Innerhalb der ersten zehn Tagen nach der Geburt können Sie im Rahmen der Wochenbettbetreuung insgesamt 20-mal die Hilfe Ihrer Hebamme benspruchen. Darüber hinausgehende Leistungen müssen ärztlich verordnet sein.
- Danach können Sie bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt weiterhin Hebammenhilfe beanspruchen, allerdings nicht mehr täglich. Hebammenbesuche, die über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinausgehen, müssen ärztlich verordnet werden.
- Auch nach diesen acht Wochen kann Ihre Hebamme Sie auf Kosten der Krankenkasse persönlich oder telefonisch insgesamt noch höchstens achtmal beraten. Dies gilt, solange Sie stillen oder − wenn Sie nicht (mehr) stillen − bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Lebensmonats. Für eine darüber hinausgehende Betreuung durch die Hebamme ist eine ärztliche Verordnung nötig.
Link-Tipps
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
Internetseite des Deutschen Hebammenverbandes e.V. (DHV), der sich für die Interessen aller im klinischen wie im außerklinischen Bereich tätigen Hebammen einsetzt. In der Rubrik "Elterninformation" finden sich unter anderem hilfreiche Tipps und Hinweise zum Stillen und zur Hebammenhilfe. (Recherchedatum: 21.09.2011)

