Stillen und Beruf

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Stillen und arbeiten gehen schließen sich nicht aus. Wie Sie von Ihrem Recht auf Stillzeiten oder Abpumpen der Muttermilch am Arbeitsplatz Gebrauch machen können.

Mutter ist am Arbeitsplatz und hat ihr Baby auf dem Arm
© AleksandarNakic/iStockphoto

Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar

Viele Frauen stillen vorzeitig ab, um schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren zu können. Aber das muss nicht zwangsläufig so sein. Berufstätig zu sein und das Baby weiter zu stillen muss sich nicht ausschließen. Mit der Unterstützung Ihres Partners, Ihres Arbeitsgebers und Ihrer Kollegen und Kolleginnen können Sie beides schaffen. Hilfreich für Sie ist auch das Mutterschutzgesetz, das Ihnen Stillpausen während der Arbeitszeit zusichert und Sie vor Nachteilen im Beruf schützt.

Bereiten Sie sich auf die Rückkehr in den Beruf vor

Wenn Sie bis zum Beginn der Berufstätigkeit ausschließlich stillen, ist es sinnvoll, schon ein bis zwei Wochen vor Arbeitsbeginn ein- bis zweimal täglich Milch abzupumpen und gegebenenfalls einzufrieren. So können Sie das Abpumpen üben und sich gleichzeitig einen kleinen Milchvorrat anlegen. Sie haben auch die Möglichkeit zur Zwiemilchernährung. Das heißt, Sie stillen das Kind dann, wenn Sie bei ihm sind, und zu den anderen Zeiten bekommt es vom Vater oder einer anderen Betreuungsperson eine Flaschennahrung. Informieren Sie Ihren Arbeitsgeber und Ihre Kollegen und Kolleginnen frühzeitig darüber, dass Sie weiter stillen möchten, und versuchen Sie Arbeitsbedingungen und Pausenzeiten zu vereinbaren, die von allen akzeptiert werden.

Stillzeiten sind Ihr gutes Recht

Stillzeiten am Arbeitsplatz stehen Ihnen nach dem Mutterschutzgesetz rechtlich zu. Sie haben Anspruch auf täglich mindestens eine Stunde Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen können, bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden eineinhalb Stunden. Wie Sie die Zeit einteilen, können Sie selbst wählen. Sie sollten sich jedoch mit Ihrem Arbeitgeber darüber abstimmen. Durch die Stillzeit darf kein Verdienstausfall entstehen. Sie darf auch nicht vor- oder nachgearbeitet werden oder auf betrieblich festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden. Wenn Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit nicht direkt vor Ort stillen können, sollten Sie am Arbeitsplatz die Milch abpumpen, um die Milchbildung aufrechtzuerhalten und den Bedarf des Babys für den nächsten Tag zu decken. Die abgepumpte Milch sollte am Arbeitsplatz selbst und beim Transport nach Hause gekühlt aufbewahrt werden.
(Stand: 18.4.2019)

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