Einfache Regeln – einfache Nutzung

Für die Verwendung unserer Inhalte, die unter einer Creative-Commons-Lizenz bereitgestellt sind, gelten einige wenige Regeln. Verwendungshinweise und notwendige Angaben finden Sie hier.

CC Logo: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung
© BZgA

Texte und grafische Inhalte von Seiten, die mit CC BY-NC-ND gekennzeichnet sind, können Sie für Ihre Website oder eine andere Art der Veröffentlichung nutzen, wenn Sie die entsprechenden Lizenzbedingungen einhalten.

Wichtig!

Wir weisen darauf hin, dass die Regeln nur für ausdrücklich CC-lizenzierte Texte und Grafiken gelten. Alle Fotos und Filme der Website sowie alle Inhalte und Abbildungen mit einem ©-Vermerk sind ausdrücklich hiervon ausgenommen. Sie dürfen nicht genutzt werden! Eine Auswahl an Illustrationen, die zur Bebilderung Ihrer CC-Inhalte freigegeben sind, finden Sie auf der Seite Illustrationen für Ihre CC-Auswahl.

Symbol: Namensnennung
© BZgA

1. Namensnennung und Quellenangabe

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist als Rechteinhaberin in folgender Weise grundsätzlich zu benennen:

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), www.kindergesundheit-info.de

Online-Medien

Bei Verwendung in Online-Medien ist darauf zu achten, dass ein Link zur Ursprungsseite und ein CC-Vermerk gesetzt werden.

Beispiel

Es wird der Text „Einführung der Beikost“ genutzt. Der Rechtenachweis ist wie folgt zu gestalten:

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de, https://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/0-12-monate/beikosteinfuehrung/, CC BY-NC-ND

Bei Verwendung eines Abschnitts aus einem Artikel ist der Quellennachweis entsprechend zu ergänzen:

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de, https://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/0-12-monate/beikosteinfuehrung/, (Auszug) CC BY-NC-ND

Print-Publikationen

Bei Print-Publikationen ist ebenfalls die Quelle mit Link zur Ursprungsseite und CC-Vermerk anzugeben, sowie mit Datum, an dem Sie den Text entnommen haben. Die Angabe sollte möglichst nah am Text oder mit eindeutiger Zuordnung im Impressum oder im Quellenverzeichnis erfolgen.

Beispiel

Auf den Seiten 11–13 einer Broschüre wird der Text „Einführung der Beikost“ genutzt. Der Rechtenachweis erfolgt in Form einer Fußnote direkt am Text oder mit entsprechender Seitenzuordnung im Quellenverzeichnis wie folgt:

Text auf S. 11–13: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de, https://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/0-12-monate/beikosteinfuehrung/, <Datum>, CC BY-NC-ND

Bei Verwendung eines Abschnitts aus einem Artikel ist der Quellennachweis entsprechend zu ergänzen:

Text auf S. 11–13: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kindergesundheit-info.de, www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/0-12-monate/beikosteinfuehrung/, (Auszug) <Datum>, CC BY-NC-ND

Als Datum in spitzen Klammern ist der Tag zu setzen, an dem Sie die Seite besucht und die Informationen entnommen haben.

Symbol: Nicht kommerziell
© BZgA

2. Keine kommerzielle Nutzung der Inhalte!

Die Inhalte dürfen gemäß Lizenzvereinbarung nicht für kommerzielle oder werbliche Zwecke genutzt werden. 

Von dieser Regelung sind ausdrücklich ausgenommen:

  • Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis und Informationsangebot
  • Krankenkassen
  • öffentliche und private Kliniken
  • Hebammen und Familienhebammen mit eigener Praxis und Informationsangebot
  • Betreiber privater Kindertagesstätten
  • Kinder- und Familien-Psychologen und Psychotherapeuten
  • freie Praxen im Bereich der Frühförderung (zum Beispiel der Logopädie oder Ergotherapie)
  • Apothekerinnen und Apotheker mit eigenem Informationsangebot

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Nähe unserer Inhalte zu direkter Produkt- oder Herstellerwerbung auszuschließen ist. Treten neben den genannten Benutzergruppen weitere Absender als Mitherausgeber oder Ko-Absender auf (z. B. Hersteller von Produkten), gilt die Ausnahmenregelung grundsätzlich nicht. Eine Verwendung der Inhalte ist dann nicht zulässig.

CC Symbol: Keine Bearbeitung der Inhalte
© BZgA

3. Keine Bearbeitung der Inhalte!

Die Inhalte dürfen nicht verändert werden.      

  • Mit „nicht verändern“ ist gemeint, dass die Texte nur so verwendet werden dürfen, wie sie auf der Webseite kindergesundheit-info.de der BZgA erschienen sind.     
  • Kürzungen, Umstellungen und ähnliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Sollten Sie Texte ausnahmsweise in veränderter Form nutzen wollen, ist dies mit der BZgA abzuklären. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an die Redaktion kindergesundheit(at)bzga.de     
  • Bitte beachten Sie, dass das am Ende des Textes vermerkte Datum als Teil des Textes zu verstehen ist. Es darf also nicht entfernt oder geändert werden.

Text zu lang? Zu viel? – Abschnitte verwenden

Manche Artikel sind sehr umfangreich und behandeln verschiedene Aspekte eines Themas. Sofern es inhaltlich sinnvoll und vertretbar ist, können Sie in Ausnahmefällen aus einem CC-lizensierten Artikel auch nur einzelne Abschnitte mitsamt der dazugehörigen Zwischenüberschrift unverändert übernehmen.     

  • Als einzelner Abschnitt gelten die Informationen, die einer Zwischenüberschrift zugeordnet sind.    
  • Ein Abschnitt kann nur einschließlich der Zwischenüberschrift entnommen und verwendet werden. Der Text darf in sich weder inhaltlich noch stilistisch verändert werden.    
  • Der Abschnitt muss um das Datum ergänzt werden, das am Ende des Originalartikels vermerkt ist. Die Quelle wird wie oben unter Punkt 1 beispielhaft gezeigt angegeben.

Greifen Sie zu!

Übernehmen Sie Texte, Grafiken, Illustrationen und Downloads für Ihre Website, für Vortragsfolien, Flyer und Infopakete … » zu den Inhalten