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Bundesfamilienministerium startet 2. Welle der Sprach- und Integrationsförderung in Schwerpunkt-Kitas

  • Nachricht

400 Mio. Euro bis 2014 für Sprachförderung in 4.000 Kitas. Die Bundesregierung will bildungsbenachteiligte Kinder in ihren sprachlichen Fähigkeiten stärken und ihnen damit Zukunftschancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg eröffnen. Kindertageseinrichtungen können sich bis zum 16. Dezember 2011 als "Schwerpunkt-Kita Sprache & Integration" bewerben, um ab dem Frühjahr 2012 in der 2. Welle der Offensive frühe Chancen eine Förderung zu erhalten.

"Kinder brauchen von Anfang an faire Chancen. Deshalb ist es wichtig, die Sprachentwicklung von Kindern so früh wie möglich zu unterstützen", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder  Mittwoch in Berlin zum Start der 2. Welle der Schwerpunkt-Kitas. "Gute Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für Erfolgserlebnisse in der Schule, der Ausbildung und dem Beruf. Gute Sprachkenntnisse ebnen den Weg für eine gelungene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Integration in das unmittelbare soziale Umfeld. Investitionen in die Sprachförderung von Kindern sind deshalb Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft insgesamt."

Bis zum Jahr 2014 stellt der Bund rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen - insbesondere in sozialen Brennpunkten - sogenannten "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" auszubauen. Jede der beteiligten Einrichtungen erhält pro Jahr 25.000 Euro aus Bundesmitteln, um damit eine Halbtagesstelle für zusätzliches, besonders qualifiziertes Fachpersonal zur Sprachförderung speziell von unter 3-Jährigen einzurichten. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.

Über 3.000 Einrichtungen vorwiegend in sozialen Brennpunkten haben ihre Arbeit als Schwerpunkt-Kitas bereits im Frühjahr dieses Jahres aufgenommen. Weitere 1.000 Kindertageseinrichtungen können sich bis zum 16. Dezember 2011 unter www.fruehe-chancen.de als "Schwerpunkt-Kita Sprache & Integration" bewerben, um ab dem Frühjahr 2012 in der 2. Welle der Offensive frühe Chancen eine Förderung zu erhalten.

Teilnehmer an dem Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • In der Einrichtung müssen auch Kinder unter drei Jahren betreut werden.
  • Die Einrichtung wird von mindestens 40 Kindern besucht. Kleinere Einrichtungen können sich zusammenschließen. Der Verbund muss mindestens 80 öffentlich geförderte Plätze umfassen.
  • Die Einrichtung wird von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potentiell hohen Sprachförderbedarf besucht.

Die eingegangenen Interessenbekundungen werden vom Bund gemeinsam mit den zuständigen Ministerien der Länder nach bundeseinheitlichen und landesspezifischen Kriterien geprüft.

Eine Standortkarte der Schwerpunkt-Kitas in Deutschland und Listen der Schwerpunkt-Kitas in den einzelnen Bundesländern siehe unter Weiterführende Links.

Quelle

BMFSFJ Internetredaktion, Pressemitteilung Nr. 91/2011 vom 02.11.2011