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Für mehr Sicherheit beim Arzneimittelbezug über Internet: Neues Versandapothekenregister und Sicherheitslogo des DIMDI

  • Nachricht

Behördlich zugelassene Versandapotheken können sich künftig beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) registrieren lassen und ihr Internetangebot mit einem entsprechenden Sicherheitslogo versehen. Das im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelte Angebot bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Sicherheit und Transparenz beim Arzneimittelbezug über das Internet.

Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche Apotheke vor Ort. Bislang konnten Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel für Deutschland besitzt. Mit dem am 21. April gemeinsam vom Bundesministerium für Gesundheit und vom DIMDI vorgestellten Versandapothekenregister und dem Sicherheitslogo beim DIMDI soll dies nun anders werden.

In dem Register werden nur die Apotheken erfasst, die nach dem Arzneimittelgesetz (§ 43 Abs. 1 Satz 1 AMG) über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland verfügen und die ihr Einverständnis zum Eintrag in das Versandapothekenregister gegeben haben.

"Das Internet wird von vielen, oft illegalen Arzneimittelangeboten überschwemmt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer zu erkennen, welche legalen Ursprungs sind. Damit ist jetzt Schluss. Das Sicherheitslogo schafft Klarheit, welche Versandapotheken behördlich zugelassen sind.", erklärt Rolf Schwanitz vom Bundesministerium für Gesundheit in einer gemeinsamen Presseerklärung und weist darauf hin, dass es nun Sache der Apotheken ist, dieses Logo in ihren Internetauftritt aufzunehmen.

Ist das Internetangebot der Apotheke mit dem Sicherheitslogo versehen, können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Klick darauf den entsprechenden Eintrag im Versandapothekenregister beim DIMDI aufrufen. Bei registrierten Apotheken öffnet sich ein Fenster, das die wichtigsten Daten dieser Apotheke enthält, zum Beispiel Anschrift und Kontaktdaten. Ist die angefragte Apotheke nicht im Versandapothekenregister erfasst, erscheint ein entsprechender Hinweis. Alle erfassten Apotheken können auch in täglich aktualisierten Gesamtübersichten (nach Name, Ort, Internetadresse oder Datum der Erlaubniserteilung sortiert) im Internetangebot des DIMDI als PDF heruntergeladen werden.

Das DIMDI ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit und stellt unter anderem im Internet hochwertige Informationen - darunter ein Online-Zugriff auf 70 Datenbanken aus der Medizin - für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung.

Quelle

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des DIMDI vom 21.04.2009: "Mehr Transparenz im Internet: Neues Versandapothekenregister beim DIMDI vorgestellt"