Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Keime in der Küche: Tipps zur Lebensmittelhygiene

  • Nachricht

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aktualisiert Empfehlungen zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt. Das Merkblatt fasst Empfehlungen zur Lebensmittel- und Küchenhygiene zusammen. Denn häufig unterschätzen Verbraucher gesundheitliche Risiken, die von krankmachenden Keimen in der eigenen Küche ausgehen.

"Lebensmittel können mit Bakterien, Viren oder Parasiten verunreinigt werden - und zwar auch durch Fehler bei der Lagerung und Zubereitung im Privathaushalt", erklärt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Jährlich werden rund 100.000 Erkrankungen gemeldet, die über Lebensmittel übertragen werden können, dazu gehören vor allem Infektionen mit Campylobacter, Salmonellen und Noroviren. In den meisten Fällen sind die Infektionen mit Symptomen wie Magenkrämpfen, Durchfall oder Erbrechen verbunden und heilen von selbst aus. Bei Menschen, deren Immunsystem geschwächt oder noch nicht vollständig ausgebildet ist, kann eine Lebensmittelinfektion aber auch sehr schwer verlaufen. Vor diesem Hintergrund hat das BfR das Merkblatt "Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt" aktualisiert. Das Merkblatt fasst Empfehlungen zur Lebensmittel- und Küchenhygiene zusammen.

Magen-Darm-Infektionen heilen zwar oft von selbst aus, aber bei besonders empfindlichen Personen können sie auch schwer verlaufen. Zu diesen Personengruppen gehören kleine Kinder, Schwangere, ältere und abwehrgeschwächte Menschen. Um solche Infektionen über Lebensmittel zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher bei der Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln Hygieneregeln einhalten.

Ziel ist es, auch in der eigenen Küche die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Krankheitserregern zu vermeiden. Da das nicht immer vollständig möglich ist, sollten zudem Maßnahmen getroffen werden, um die Vermehrung von Krankheitserregern in Lebensmitteln zu begrenzen oder deren Überleben zu verhindern: Die meisten Krankheitserreger werden abgetötet, wenn Speisen bei der Zubereitung und beim Aufwärmen ausreichend, d.h. für zwei Minuten oder länger auf mindestens 70 °C erhitzt werden. Diese Temperatur sollte auch im Inneren des Lebensmittels erreicht werden. Zudem lässt sich die Vermehrung von Mikroorganismen in Lebensmittel reduzieren, wenn die Lebensmittel kühl gelagert werden.

Krankheitserreger können von Menschen, Haustieren oder Schädlingen auf Lebensmittel übertragen werden. Ein weiterer bedeutender Übertragungsweg sind rohe Lebensmittel, von denen Keime entweder direkt oder über Hände, Küchenutensilien oder Arbeitsflächen auf andere Lebensmittel übertragen werden. In diesen Fällen spricht man von einer "Kreuzkontamination" der Lebensmittel. Ein Infektionsrisiko besteht vor allem dann, wenn Lebensmittel roh verzehrt oder vor dem Verzehr nicht mehr ausreichend erhitzt werden.

Das Merkblatt "Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt" fasst Verbrauchertipps zu den folgenden Aspekten der Lebensmittel- und Küchenhygiene zusammen:

  • Vermeiden einer Verunreinigung von Lebensmitteln mit Krankheitserregern ("Kreuzkontamination")
  • Transport, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln
  • Persönliche Hygiene
  • Reinigung der Arbeitsflächen in der Küche sowie von Geschirr und Besteck

Das Merkblatt steht auf der Internetseite des BfR im Bereich Publikationen zum Herunterladen zur Verfügung und kann dort auch über die Warenkorbfunktion kostenlos bestellt werden.

Quelle

BfR Pressedienst 01/2014 10.01.2014