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Knicklichter sind nichts für kleine Kinder

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Knicklichter oder Leuchtstäbe sind auf Kindergeburtstagen und auch bei Jugendlichen auf Partys ein beliebtes Accessoire. Doch immer häufiger passiert es, dass Kleinkinder die Leuchtstäbe in den Mund nehmen und aufbeißen.

Darauf verweist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Pressemitteilung und rät, solche Leuchtstäbe immer außer Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren. So beobachtet zum Beispiel der Giftnotruf Berlin seit 2005 einen starken Anstieg der Unfälle von Kleinkindern mit Knicklichtern: Gegenüber 105 Anfragen im Jahr 2005 waren es im vergangenen Jahr bereits 393.

Knicklichter, auch Leuchtstäbe genannt, bestehen aus einem flexiblen Kunststoffstab, der zwei Kammern mit verschiedenen chemischen Flüssigkeiten enthält. Wird der Stab geknickt, verbinden sich die Flüssigkeiten aus den beiden Kammern. Die chemische Reaktion bewirkt, dass der Stab leuchtet. Je nach Zusammensetzung der Flüssigkeiten leuchtet das Knicklicht in einer bestimmten Farbe und für eine bestimmte Zeit.

Wenn Kinder die Leuchtstäbe aufbeißen, tritt die darin enthaltene Flüssigkeit aus, die offenbar brennt und die Mundschleimhaut reizt. Die Beschwerden sind vorübergehend, doch BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel rät dennoch zur Vorsicht, da sich die gesundheitlichen Risiken nur schwer einschätzen lassen: "Da die Hersteller in der Regel unbekannt sind und auf den Verpackungen keine Angaben über die Inhaltsstoffe machen, liegen uns keine genauen Informationen zur Zusammensetzung der Flüssigkeiten in den Knicklichtern vor."

Das BfR weist deshalb vorsorglich darauf hin, Knicklichter und Leuchtstäbe so aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände von Kleinkindern gelangen können.

Quelle

BfR-Pressedienst 25/2009 vom 21.10.2009: Knicklichter sind nichts für kleine Kinder