Komplexleistung Frühförderung
Behinderten Kindern und ihren Eltern soll künftig flächendeckend, unbürokratisch und aus einer Hand mit Leistungen der Frühförderung geholfen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit haben in einem gemeinsamen Rundschreiben an die Spitzenverbände der zuständigen Rehabilitationsträger - Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen - klarstellende Hinweise für die Komplexleistung Frühförderung gegeben.
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder haben in bestimmten Fällen vor dem Schuleintritt über einen längeren Zeitraum Bedarf an medizinisch-therapeutischen wie auch an heilpädagogischen Leistungen, damit eine drohende Behinderung abgewendet oder eine bestehende Behinderung gemildert werden kann. Auf der Grundlage von § 30 SGB IX und der hierzu erlassenenen Frühförderungsverordnung (FrühV) haben sie in diesem Fall einen Anspruch auf die interdisziplinäre "Komplexleistung Frühförderung", die durch eine Interdisziplinäre Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum erbracht wird. Im Rahmen der Frühförderung werden hierbei die verschiedenenen Leistungsbestandteile, für die unterschiedliche Träger zuständig sind zu einer Leistung, der sogenannten "Komplexleistung" zusammengeführt.
Aus Sicht der Bundesregierung sind die rechtlichen Grundlagen für die Frühförderung mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im Jahr 2001 und der Frühförderungsverordnung aus dem Jahr 2003 ausreichend gegeben.
Dennoch verlief die praktische Umsetzung der Frühförderung bislang nicht flächendeckend reibungslos: Abstimmungsprobleme zwischen den Rehabilitationsträgern untereinander sowie zwischen den Rehabilitationsträgern und den Anbietern, Fragen zum Inhalt der Komplexleistung Frühförderung, zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Eltern, zu mobilen Hilfen und zur Kostenteilung der Rehaträger haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Eltern und Kinder nur unbefriedigend unterstützt wurden.
"Nach dieser Klarstellung erwarten wir, dass die Rehabilitationsträger - Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen - besser als bisher bei den Leistungen zur Frühförderung zusammenarbeiten", so Franz-Josef Lersch-Mense, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer gemeinsamen Presseerklärung zu dem Rundschreiben.
Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzte: "Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder und ihre Eltern notwendige Leistungen der Frühförderung nicht erhalten, weil die Rehabilitationsträger und Leistungsanbieter sich nicht einigen können."
Quelle
"Neuer Schub für die Frühförderung", Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit, Berlin, 3. Juli 2009
Gemeinsames Rundschreiben des BMAS und des BMG zum Thema "Frühförderung" vom 26.06.2009 (www.bmas.de)