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Neu ab Januar 2009: Hörtest bei Neugeborenen

  • Nachricht

Zukünftig wird im Rahmen der Neugeborenen-Erstuntersuchung für alle Neugeborenen das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening zur Früherkennung angeborener Hörschäden angeboten.

Ab 1. Januar 2009 umfasst die Neugeborenen-Erstuntersuchung als zusätzliches Angebot für alle Neugeborenen eine Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen. Hierdurch können bereits kurz nach der Geburt angeborene bleibende Hörstörungen erkannt und gegebenenfalls erforderliche Behandlungen eingeleitet werden. Auch wenn sich angeborene Hörstörungen meist nicht heilen lassen, so können die heutigen Behandlungsmöglichkeiten und Hörhilfen hörgeschädigten Kindern in den meisten Fällen eine weitestgehend normale Entwicklung ermöglichen. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Die Kosten hierfür übernimmt bei der stationären Entbindung die Gesetzliche Krankenversicherung, bei privat Versicherten die meisten Träger.


Gutes Hören ist für die gesamte Entwicklung eines Kindes von großer Bedeutung. Vor allem die sprachliche Entwicklung hängt davon ab, wie gut ein Kind hört. Doch angeborene Hörstörungen werden in Deutschland häufig zu spät erkannt - meist, wenn sich bereits Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung zeigen. So liegt nach dem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das durchschnittliche Alter bei Feststellung einer Hörstörung bislang bei etwa 21-47 Monaten. Leichte Hörstörungen werden im Durchschnitt sogar erst mit etwa sechs Jahren erkannt. Doch gerade in den ersten drei Lebensjahren reift das Hörsystem entscheidend aus. Bleibt eine Hörschädigung in dieser Zeit unerkannt, verpasst das hörgeschädigte Kind wichtige Entwicklungen, die es - je nach Zeitpunkt einer Diagnose und Behandlung - nur noch teilweise und mühsam aufholen kann.


Die Untersuchung wird in den ersten Lebenstagen des Kindes durchgeführt. Die beiden möglichen Testverfahren - Messung "otoakustischer Emissionen" (OAE) und/oder "Hirnstammaudiometrie" - sind für das Neugeborene völlig schmerzfrei. Ein auffälliges Testergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich eine Hörstörung vorliegt. Deshalb muss es zeitnah, spätestens bis zur U2, kontrolliert und - bei Bestätigung - möglichst bis zur zwölften Lebenswoche - durch Untersuchungen des Hörsystems diagnostisch abgeklärt werden. Über die genaue Verfahrens- und Funktionsweise werden Eltern durch ein Merkblatt informiert, das sie mit dem Gelben Kinderuntersuchungsheft erhalten.

Quelle

IQWiG, "Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen", Abschlussbericht S05-01, IQWiG-Berichte 2007 Nr. 19.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Kinder-Richtlinien Anlage 6 - Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen (Neugeborenen-Hörscreening), Stand: 19.06.2008.

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