Weltstillwoche 2023: Stillen im Beruf – kenne deine Rechte

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Das Netzwerk Gesund ins Leben klärt anlässlich der Weltstillwoche (2.–8. Oktober 2023) über die Rechtslage auf und gibt wertvolle Praxis-Tipps.

Vom 2. bis 8. Oktober 2023 findet die diesjährige Weltstillwoche statt, diesmal unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab.

Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten, Arbeitgebende müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld.

Das Netzwerk Gesund ins Leben und zahlreiche Akteur*innen und Institutionen klären in der Weltstillwoche über die aktuelle Rechtslage auf und geben wertvolle Praxis-Tipps. Die klare Botschaft: Stillen und Beruf sind vereinbar.

Fachkräften stellt das Netzwerk Gesund ins Leben für die Beratung Schwangerer und Stillender das neue Medium „Muttermilch to go“ zur Verfügung. Ein Infoblatt mit den wichtigsten Tipps für Arbeitgebende und Bilder für die Social-Media-Kommunikation runden das Angebot ab.

Eine laufend aktualisierte Zusammenfassung aller Aktivitäten des Netzwerks zur Weltstillwoche gibt es hier.

Quelle

Netzwerk Gesund ins Leben, 7.8.2023

Weitere Informationen zum Thema „Stillen und Berufstätigkeit“ auf kindergesundheit-info.de:

Stillen und Beruf

Stillen und arbeiten gehen schließen sich nicht aus. Wie Sie von Ihrem Recht auf Stillzeiten oder Abpumpen der Muttermilch am Arbeitsplatz Gebrauch machen können.