Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Wie Flaschennahrung richtig gefüttert wird

  • Nachricht

Alle Säuglingsnahrungen müssen strengen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Zusammensetzung an Energie und Nährstoffen entsprechen und werden genau kontrolliert. Selbst hergestellte Flaschenmilch erfüllt diese Vorgaben nicht und sollte nicht gefüttert werden.

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten industriell hergestellter Säuglingsnahrung: Die Säuglingsanfangsnahrung, die sich fürs gesamte erste Lebensjahr eignet, und die Folgenahrung, die frühestens nach dem ersten Lebenshalbjahr zusammen mit der Beikost gefüttert werden soll. 
Bei der Anfangsnahrung gibt es zwei Varianten, die „Pre-Nahrung“ und „1-Nahrung“. Pre-Nahrungen enthalten wie Muttermilch ausschließlich Laktose als Kohlenhydrat. Einige 1-Nahrungen enthalten zusätzlich weitere Kohlenhydrate, in der Regel Stärke. Jede der beiden Varianten kann mit der Einführung der Beikost weitergefüttert werden.

Die Folgenahrungen sind mit „2“ oder höheren Ziffern gekennzeichnet und bis auf den höheren Eisengehalt in ihrer Zusammensetzung mit der von Säuglingsanfangsnahrungen vergleichbar. Sie sollen frühestens ab dem 7. Monat und der Einführung der Beikost gegeben werden. Ein Wechsel von Anfangs- auf Folgenahrung ist möglich, muss aber nicht sein.

Darüber hinaus werden spezielle HA-Nahrungen angeboten. Ob diese hydrolysierten Nahrungen Allergien vorbeugen können, ist bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt. Eltern allergiegefährdeter Säuglinge sind frei in der Wahl der Nahrung und nicht auf die teurere HA-Nahrung beschränkt. Einige Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen enthalten milchsäurebildende Bakterien. Sie werden mit dem Zusatz pro- oder präbiotisch vermarktet. Der gesundheitliche Nutzen dieser Zusätze konnte bislang nicht wissenschaftlich belegt werden.

Für die Zubereitung von Flaschenmilchnahrung gilt:

  1. Zubereitung immer frisch, genau dosieren und die Reste entsorgen. Für unterwegs Wasser und Milchpulver getrennt portioniert mitnehmen und bei Bedarf frisch zubereiten.
  2. Frisches, kaltes Trinkwasser für die Zubereitung erst etwas laufen lassen, dann auf maximal 40 Grad Celsius (handwarm) erwärmen, um Verbrühungen zu vermeiden. Alternativ abgefülltes Wasser mit dem Zusatz „geeignet für Säuglinge“ erwärmen und verwenden. Flasche gut schütteln und zur Temperaturkontrolle einen Tropfen auf den Handrücken geben.
  3. Ungeeignet ist Wasser aus der Heißwasserleitung, aus Bleileitungen, ungeprüften Hausbrunnen, Regionen mit erhöhtem Urangehalt, Wasser aus Wasserfiltern oder Warmwasserboilern.
  4. Flaschen und Sauger direkt nach jeder Mahlzeit gründlich mit der Hand oder in der Geschirrspülmaschine spülen. Bis zur nächsten Mahlzeit trocken aufbewahren. Gummisauger gelegentlich auskochen.
  5. Babys brauchen Nähe und Zuwendung, denn möglichst viel Körper-, Haut- und Blickkontakt fördert die Entwicklung. Ruhige Orte mit angenehmer Atmosphäre eignen sich zum Füttern. Wie beim Stillen kann das Baby im Wechsel rechts- und links auf dem Arm gehalten werden.
  6. Das Baby entscheidet und zeigt, wann es hungrig und wann es satt ist. Nimmt es den angebotenen Sauger in den Mund, kann es mit dem Füttern losgehen. Die Flasche muss nicht leer getrunken und das Baby dazu auch nicht ermuntert werden. Auf der Packung angegebene Trinkmengen dienen nur zur groben Orientierung.

Weitere Informationen:

Quelle

BZfE-Newsletter Nr. 10, 5.3.2025

Weitere Informationen zum Thema „Säuglingsernährung“ auf kindergesundheit-info.de:

Säuglingsmilch für die Flasche

Wenn Sie nicht stillen können oder möchten, sollte das kein Anlass zur Sorge sein: Auch mit Flaschenmilch gedeiht Ihr Kind prima und spürt Ihre Zuwendung und Nähe.

[]