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Zwischenbericht zur Bundesinitiative Frühe Hilfen im Kabinett

  • Nachricht

Das Bundeskabinett hat zum Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der "Bundesinitiative Frühe Hilfen", einem Kernstück des seit 1. Januar 2012 gültigen Bundeskinderschutzgesetzes, Stellung genommen. Der Zwischenbericht basiert auf den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung sowie auf den Erfahrungen der Kommunen und der Länder.

"Kinder haben ein Recht darauf, gut und sicher aufzuwachsen. Dazu gehört, dass Familien in schwierigen Lebensumständen einfach zugängliche Hilfe finden. Die Kinder stehen hierbei im Mittelpunkt. Ich bin froh, dass der Zwischenbericht zur Bundesinitiative Frühe Hilfen uns darin bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um dieses wichtige Ziel dauerhaft zu erreichen", so Bundesjugendministerin Manuela Schwesig.

Frühe Hilfen unterstützen mit niedrigschwelligen Angeboten insbesondere Familien, die neben den alltäglichen Herausforderungen mit weiteren Belastungen konfrontiert sind. Insbesondere Familien in schwierigen Lebensumständen finden durch die Frühen Hilfen praktische Unterstützung, etwa bei Familienhebammen. Hat eine Familie beispielsweise ein Frühchen oder ein chronisch krankes Kind, gibt die Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin den Eltern durch ihre Hausbesuche Sicherheit.

Derartige Unterstützungsangebote sollen bundesweit dauerhaft und flächendeckend zugänglich sein. Wichtige Voraussetzungen dafür sind im Zuge der Förderung durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen bereits geschaffen worden: mittlerweile haben 97,7 Prozent Jugendamtsbezirke Koordinierungsstellen für die Netzwerke Frühe Hilfen eingerichtet. In 84 Prozent stehen Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Krankenpflegerinnen zur Verfügung, die Eltern ab der Schwangerschaft bis ein Jahr nach der Geburt unterstützen. In 69 Prozent der Gemeinden, Städte und Landkreise konnte das Engagement von Ehrenamtlichen, zum Beispiel durch Familienpatenschaften, ausgebaut werden. In über der Hälfte der Kommunen ist es gelungen, Angebote bereits in der Geburtsklinik zu vermitteln.

Zum 1. Januar 2016 soll ein Fonds eingerichtet werden, der die Finanzierung der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien bundesweit dauerhaft sicherstellen soll.

Der vorliegende Zwischenbericht 2014 beschreibt den Umsetzungsstand zum 30. Juni 2014 und basiert auf den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung sowie auf den Erfahrungen der Kommunen und der Länder. Der Zwischenbericht wird auf der Halbzeitkonferenz am 13. November 2014 in Berlin diskutiert.

Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de  und unter www.fruehe-hilfen.de.

Bundesinitiative Frühe Hilfen - Zwischenbericht 2014 (PDF)

Quelle

BMFSFJ Internetredaktion: Pressemitteilung Nr. 079/2014 vom 05.11.2014; Thema: Kinder und Jugend