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Bitte beachten Sie:

  • Im Zweifelsfall ist kinderärztlicher Rat gefragt!

Wann immer Sie unsicher sind, ob und was Ihrem Kind fehlt, sollten Sie sich zeitnah an Ihren Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin wenden. Manchmal genügt schon ein Rat am Telefon. In den sprechstundenfreien Zeiten erhalten Sie Hilfe über ärztliche Notfalldienste oder die Ambulanzen der Kinderkliniken.

  • Bestellungen

Bestellungen von Medien können über diesen Weg aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden. Auf unserer Internetseite können Sie Ihre Bestellung über das Online-Bestellsystem aufgeben. Eine Anleitung zur Bedienung des BIÖG-Online-Bestellsystems finden Sie hier.

Alternativ stehen Ihnen die folgenden Bestellwege offen:

  • per Post an: BIÖG, 50819 Köln
  • per Fax an: 02 21 / 8 99 22 57
  • per E-Mail an: order@bioeg.de
  • U-Untersuchungen

Das BIÖG verschickt keine Erinnerungsschreiben oder Aufforderungen für U-Untersuchungen.
Für die U-Untersuchung bzw. die Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Kind vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin und lassen Ihr Kind dort untersuchen. Die BIÖG-Elternbriefe dienen lediglich zu Ihrer Information. Einladungen und Erinnerungsschreiben versenden Ländesämter oder die örtlichen Jugend- oder Gesundheitsämter.