Impfstoffe – wirksam und gut verträglich

0-6 Jahre

Heutige Impfstoffe sind gut verträglich und nebenwirkungsarm. Ihre Herstellung unterliegt einer ständigen und sorgfältigen Kontrolle.

Impfpass
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Die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe wird vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, sorgfältig kontrolliert und überwacht. Sie werden umfassend geprüft und erst zugelassen, wenn eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet werden kann. 

Erleichterter Schutz durch Kombinationsimpfstoffe

Eine große Erleichterung für Eltern und Kinder bieten die Kombinationsimpfstoffe. Durch die Kombination verschiedener Impfstoffe ist es möglich, mit nur einer Impfspritze gegen mehrere Krankheitserreger gleichzeitig zu impfen. Dadurch sind viel weniger Impftermine und vor allem Injektionen (Spritzen) nötig.

Manchmal wird die Vermutung geäußert, diese Kombinationsimpfstoffe könnten vermehrt zu Nebenwirkungen führen. Doch das trifft nicht zu. Sie enthalten weit geringere Mengen an abgetöteten, abgeschwächten oder Teilen von Erregern als früher. Auch die Menge der notwendigen Begleitstoffe, wie zum Beispiel Konservierungsstoffe, ist durch den Einsatz von Kombinationsimpfstoffen deutlich verringert. Die Impfungen sind dadurch weniger belastend. 

Was sind Impfreaktionen und Impfkomplikationen?

Heutige Impfstoffe sind sehr sicher. Leichte Impfreaktionen zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Schwere Nebenwirkungen (Impfkomplikationen) sind aber selten, und wenn sie auftreten sollten meldepflichtig.

Häufige Impfreaktionen sind:

  • Rötung und Schwellung der Impfstelle, die je nach Impfstoff bei etwa zwei bis 20 Prozent aller geimpften Kinder vorkommen.  
  • Bei etwa einem bis zehn Prozent der Geimpften können Allgemeinreaktionen wie leichtes Fieber, Schläfrigkeit, Gliederschmerzen oder auch Übelkeit und Durchfall auftreten. Auch dies sind normale, ungefährliche Reaktionen des Körpers, die in der Regel nach wenigen Tagen wieder abklingen. 

Bei Fragen oder Auffälligkeiten nach einer Impfung sollten Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden.

Ärztliche Aufklärungspflicht vor einer Impfung

Impfärzte und Impfärztinnen sind gesetzlich verpflichtet, Sie vor einer Impfung über den Nutzen der Impfung und über die zu verhütende Krankheit sowie über mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen aufzuklären. Darüber hinaus umfasst die Aufklärung:

  • Erhebung der allgemeinen Krankengeschichte, der bisherigen Impfungen einschließlich der Befragung über das Vorliegen möglicher Gründe, die gegen die jeweilige Impfung sprechen könnten.
  • Feststellen des aktuellen Gesundheitszustands, um Erkrankungen auszuschließen.
  • Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung.
  • Aufklärung über Beginn und Dauer der Wirkung.
  • Hinweise zu Auffrischungsimpfungen.
  • Dokumentation der Impfung im Impfausweis beziehungsweise Ausstellen einer Impfbescheinigung.

Da im Rahmen einer Grundimmunisierung häufig mehrere Teilimpfungen mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, genügt eine einmalige Aufklärung. Nach erfolgter Aufklärung ist Ihre mündliche oder schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich. Jugendliche dürfen diese ab 16 Jahren selbst abgeben.

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