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Das Baby will dabei sein: der Kinderhochstuhl

0-12 Monate cc by-nc-nd Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise. 28.09.2024

Kinder möchten am Familienleben teilhaben. Da ist ein Kinderhochstuhl eine feine Sache. Aber nie ohne Aufsicht!

Sobald Ihr Kind mit etwa acht, neun Monaten sicher allein sitzen kann, kann es in seinem eigenen Stuhl gefüttert werden und bei den gemeinsamen Mahlzeiten am Familientisch dabei sein. Den hiesigen Tisch- und Sitzgepflogenheiten entsprechend muss der Stuhl eine höhere Sitzfläche haben, also ein Kinderhochstuhl sein.

Ein Muss: standfest und mit Gurten

Mit dem Kinderhochstuhl sind zwei Risiken verbunden: Ihr Kind kann herausfallen, und der Stuhl kann umkippen, wenn es sich zum Beispiel mit seinen Beinen kräftig gegen den Tisch stemmt.

  • Das A und O bei einem Kinderhochstuhl ist seine Standfestigkeit. Er muss stabil und kippsicher sein. Gegebenenfalls ist er am Tisch zu befestigen.
  • Zusätzlich sollte Ihr Kind grundsätzlich durch einen Schritt- und Hüftgurt gesichert sein, damit es sich nicht aufrichten und hinausstürzen kann. Auch wenn es im Moment vielleicht noch nicht dazu in der Lage ist – dies kann sich unvermittelt ändern, und darauf sollten Sie immer gefasst sein.
  • Deshalb gilt auch bei größtmöglicher Sicherheit des Kinderhochstuhls: Ihr Kind nie unbeaufsichtigt darin lassen.

Sicherheits-Check Kinderhochstuhl

Empfehlenswert sind Modelle, die mitwachsen. Testergebnisse und Kostenvergleiche in Verbrauchermagazinen können Ihnen bei der Wahl des Kinderhochstuhls eine nützliche Orientierungshilfe bieten.

Worauf Sie beim Kauf eines Kinderhochstuhls achten sollten:

  • Der Hochstuhl sollte sicherheitsgeprüft und entsprechend gekennzeichnet sein (zum Beispiel Geprüfte Sicherheit „GS“).
  • Er sollte mit einer Aufbauanleitung ausgestattet und einfach zu montieren sein.
  • Er sollte mit dem Warnhinweis versehen sein: „Achtung – lassen Sie Ihr Kind nicht unbeaufsichtigt“.
  • Der Sitz muss „passen“, das heißt, Ihr Kind muss bequem darin sitzen, den Rücken abstützen und die Beine aufstellen können.
  • Ein Bauch- oder Schrittgurt sollte verhindern, dass Ihr Kind hinausgleiten oder sich aufrichten und hinausstürzen kann.
  • Falls der Hochstuhl Rollen oder Räder hat, müssen mindestens zwei davon feststellbar sein.
  • Er darf keine scharfen Ecken oder Kanten und ablösbaren Kleinteile haben, die Ihr Kind verschlucken könnte.
  • Das Material muss speichel- und schweißfest sein und darf keine bedenklichen Mengen an Schwermetallen und Formaldehyd enthalten. Eventuelle Polster sollten abwaschbar sein.

 

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Kinderhochstühle für Kleinkinder (14.5.2024). Zugriffsdatum: 7.6.2025

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. (BAG), Kinderhochstuhl (20.6.2024). Zugriffsdatum: 7.6.2025

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. (BAG), So vermeidest du Stürze zu Hause (20.6.2024). Zugriffsdatum: 7.6.2025

Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany . Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise.

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