Ein sicheres eigenes Reich: das Kinderzimmer

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Kinderzimmer sind meist Schlaf- und Spielzimmer zugleich. Aus Platzgründen wird häufig ein Hochbett erwogen. Doch das sollte frühestens ab sechs in Betracht kommen.

Kinder sitzen auf Hochbett
© photophonie/fotolia

Im Kinderzimmer müssen Bett, Spielsachen und meist auch die Bekleidung untergebracht werden. Gleichzeitig sollte es auch genügend Raum zum Spielen bieten. Vor allem in Stadtwohnungen ist es oft schwierig, all diesen Bedürfnissen gleichermaßen gerecht zu werden.

Sichere Ausstattung des Kinderzimmers

Was für die Wohnung gilt, gilt in puncto Sicherheit erst recht für das Kinderzimmer:

  • Steckdosensicherungen,
  • keine für Kinder erreichbaren Stromkabel,
  • Fenstersicherungen.
  • Besonders bei Kindermöbeln sollten Sie drauf achten, dass sie glatt sind und keine scharfen Kanten haben, an denen sich Ihr Kind beim Herumtoben verletzen könnte.
  • Polstern Sie Möbelecken ebenso wie Heizkörper gegebenenfalls ab.
  • Verankern Sie Standregale in der Wand, denn gerade im Kinderzimmer laden Regale zum Klettern ein.
  • Stellen Sie keine Möbel (Sitzmöbel, Spieltisch) direkt ans Fenster. Auch sie laden zum Heraufklettern ein und könnten als „Leiter“ zum Fenster genutzt werden.

„Aufräumen“, um Stolperfallen zu verhindern

Kinder haben ihre eigene Ordnung und sollten auch danach handeln können. Auf eine Regel sollten Sie allerdings von Anfang an bestehen: Nach dem Spiel müssen die Sachen vom Boden weggeräumt werden. Ihr Kind wird schnell begreifen, dass es ohne Stolperfallen auf dem Boden viel besser und sicherer herumtollen kann. Und: Ein weggeräumtes Spielzeug kann auch nicht versehentlich zertreten werden.

Ein Hochbett nicht unter sechs Jahren

Viele Eltern erwägen die Anschaffung eines Hochbettes oder eines Etagenbettes, um zusätzlichen Bewegungsraum zu schaffen. Doch mit drei, vier Jahren können Kinder die Gefahr des Herunterstürzens noch nicht abschätzen. Deshalb wird von einem Hochbett bis zum Alter von sechs Jahren abgeraten. Erst mit etwa sechs Jahren können Kinder sich und ihre Umgebung so weit einschätzen, dass der Abstieg vom Hochbett und das Toben dort nicht mehr so gefährlich sind. Allerdings besteht auch bei älteren Kindern immer noch die Gefahr schwerer Sturzunfälle, sodass zumindest während der Grundschulzeit immer noch erhöhte Vorsicht geboten ist.

Auf jeden Fall sollte bei Etagenbetten immer das ältere Kind oben schlafen. Solange das jüngere Kind für das obere Bett noch nicht alt genug ist, sollten Sie durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ein Hochklettern verhindern – beispielsweise indem Sie tagsüber die Leiter abnehmen.

Sicherheitsanforderungen an ein Hochbett

Ein Hochbett dient meist nicht nur zum Schlafen, sondern wird oft auch zum Spielen und Toben genutzt. Es muss also besonderen Beanspruchungen standhalten und in vielerlei Hinsicht Sicherheitsanforderungen genügen: Das Bett muss eine genügend hohe Brüstung haben, damit das Kind nicht nachts im Schlaf herunterstürzen kann. Es muss stabil und fest verankert sein. Die Matratze sollte sich nicht zum „Trampolinspringen“ eignen und auch die Leiter darf kein Unfallrisiko darstellen. Hier die wichtigsten Sicherheitsanforderungen, auf die Sie beim Kauf achten sollten:

  • Kaufen Sie nur ein Hochbett, dass der Sicherheitsnorm EN 747 für Etagen- und Hochbetten entspricht und durch ein GS-Zeichen gekennzeichnet ist. Die Erfüllung der Sicherheitsnorm sollte durch einen entsprechenden Hinweis am Bett oder in der Gebrauchsanleitung (samt Angabe des Herstellers und der Modellbezeichnung) ersichtlich sein.
  • Den Sicherheitsvorgaben entsprechend muss die Brüstungshöhe (Oberseite Bettboden bis Oberkante Brüstung) mindestens 26 Zentimeter betragen. Wenn das Bett auch zum Spielen und Toben genutzt wird, sollte die Brüstung allerdings mindestens 60 Zentimeter hoch sein.
  • Von der Oberseite der Matratze gemessen muss die Brüstung noch mindestens 16 Zentimeter (am besten 30 cm) hoch sein.
  • Statt Federkernmatratzen sind Schaumstoff- oder Latexmatratzen besser geeignet, da sich diese nicht so zum Springen anbieten.
  • Die Öffnung für den Aufstieg sollte mindestens 30 und höchstens 40 Zentimeter groß sein.
  • Die Leiter muss mit dem Bett fest verbunden, standfest und rutschfest sein und sollte möglichst einen Handlauf haben.
  • Der Stufenabstand der Leiter muss für das Kind leicht zu bewältigen sein, das heißt, der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stufen sollte zwischen 20 und 30 Zentimeter liegen. Die Auftrittbreite der Stufe beträgt mindestens 30 Zentimeter, die Tiefe mindestens neun Zentimeter.
  • Das Material sollte bevorzugt Holz oder Metall sein.
  • Es sollte keine scharfen, spitzen Kanten oder Schrauben geben und eventuelle Rohrenden müssen verschlossen sein.
  • Das Bett muss stabil sein („Rütteltest“) und fest an der Wand verankert sein. Falls dies nicht möglich ist, darf der Abstand zwischen der oberen Absturzsicherung und der Wand nicht mehr als 7,5 Zentimeter betragen oder muss größer als 23 Zentimeter sein (ein entsprechender Hinweis sollte in der Gebrauchsanleitung enthalten sein).

Bei Etagenbetten schläft immer das ältere Kind oben. Solange das jüngere Kind für das obere Bett noch nicht alt genug ist, sollten Sie durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ein Hochklettern verhindern – beispielsweise indem Sie tagsüber die Leiter abnehmen.

Die Sicherheitsanforderungen an ein Hochbett haben wir zur Orientierung und als Einkaufshilfe in einer Checkliste zusammengefasst, die Sie hier als PDF herunterladen können:

Checkliste Hochbett

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Anhand dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob das Hochbett die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

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(Stand: 27.12.2020)

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