Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

dsj-Bewegungskalender 2025: „Kinderrechte im Sport“

  • Nachricht

Im Kalender finden sich zahlreiche Bewegungs- und Spielideen, die die Kinderrechte im Kontext des Sports auf kreative und spielerische Art und Weise vermitteln.

dsj-Bewegungskalender 2025

2025 widmet sich der dsj-Bewegungskalender den Kinderrechten. Als Interessensvertretung junger Menschen im Sport rückt die Deutsche Sportjugend (dsj) die UN-Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt und übersetzt die Kinderrechte gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen in und für den Sport. Im Kontext des Sports sollen die Kinderrechte sicherstellen, dass Sport nicht nur ein Ort der sportlichen Entwicklung ist, sondern auch ein Raum, in dem junge Menschen als Individuen geachtet, geschützt und gefördert werden.

Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen und verstehen und sich alle Akteur*innen mit den Kinderrechten identifizieren und diese im Alltag leben, gelingt es, die Kinderrechte (im Sport) zu realisieren. Hier sind Trainer*innen, Übungsleiter*innen, pädagogische Fachkräfte sowie weitere Engagierte gefragt.

Im Kalender finden sich in diesem Jahr darum zahlreiche Infos sowie Bewegungs- und Spielideen, die die Kinderrechte aufgreifen und auf kreative und spielerische Art und Weise kind- und altersgerecht vermitteln, Gesprächsanlässe schaffen und Kinderrechte insgesamt in den Fokus rücken.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist mit der Mitmachinitiative „Kinder stark machen“ Partner der dsj.

Weitere Informationen zum Thema „Spielen und Bewegen“ auf kindergesundheit-info.de:

Spiele und Spielzeug im Alter von 3 bis 6 Jahre

Was Kinder gern spielen, hängt unter anderem von Alter und Stand der Entwicklung ab. Aber jedes Kind hat auch seine ganz persönlichen Interessen und Vorlieben.