Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Wie Kinder Computer sinnvoll nutzen

3-6 Jahre cc by-nc-nd Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise. 09.04.2024

Computer bieten auch für Kinder sehr viele Möglichkeiten. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, Ihr Kind vor dem zu schützen, was ihm schaden kann.

Kind sitzt auf dem Schoß seiner Mutter vor dem Computer
© Getty Images

Tipps zum Computergebrauch

  • Babys und Kleinkinder (unter 3 Jahre) können mit den vielschichtigen Internetwelten und Computerspielen noch nichts anfangen. Es ist aber nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie Ihr Kleinkind vor dem PC schon mal auf Ihrem Schoß haben und es auf der Tastatur herumtippen lassen – manchen macht das einen Riesenspaß. 
  • Ungefähr ab vier Jahren entwickeln manche Kinder Interesse an den Spiel- und Lernwelten des Computers. Andere interessieren sich überhaupt noch nicht dafür. Verbieten Sie Ihrem Kind den Computer nicht, führen sie es aber auch nicht künstlich heran, wenn noch kein Interesse besteht.
  • Für die Computernutzung sollte die gleiche Grundregel gelten wie für das Fernsehen: Es wird eine feste Zeit vereinbart, wie lange Ihr Kind am Computer spielen oder im Internet unterwegs sein darf, und danach wird der Computer ausgemacht.
  • Wie viel Zeit ein Kind in welchem Alter am Computer verbringen darf, hängt vom Entwicklungsstand des Kindes ab, der bei gleichem Alter unterschiedlich sein kann. Empfehlungen für die Höchstdauer des Medienkonsums insgesamt, also für Fernseh-, Internet- und Computerzeit zusammen, bieten hier Orientierung. 
  • Lassen Sie sich von Ihrem Kind am Computer ruhig auch mal etwas zeigen, wovon Sie selbst nicht wissen, wie es funktioniert – es macht ihm sicher Freude, auch mal „Experte“ oder „Expertin“ sein zu können.
  • Versuchen Sie mitzubekommen, was Ihr Kind am Computer und am Internet fasziniert, und bleiben Sie mit ihm im Gespräch – zum Beispiel über interessante oder witzige Erlebnisse oder Funde im Internet. 
  • Ist Ihr Kind nicht mehr vom Bildschirm wegzubekommen und interessiert sich kaum noch oder gar nicht für anderes, sollten Sie dies als Alarmzeichen wahrnehmen. Häufig liegen die Ursachen ganz woanders: Vielleicht hat das Kind Streit mit Freundinnen oder Freunden, fühlt sich in der Kita oder Schule nicht wohl oder leidet unter einer schlechten Stimmung zu Hause. Ein Gespräch mit Ihrem Kind ist dann wichtiger als Computerverbote. Versuchen Sie mögliche Ursachen herauszufinden und suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind nach Lösungen.

Spiel- und Lernsoftware und Apps

  • Nutzen Sie die fachkundige Beratung einschlägiger Angebote im Internet, bei denen Expertinnen und Experten Computer-, Videospiele und Apps pädagogisch bewerten und Altersempfehlungen abgeben.
  • Spielen Sie mit Ihrem Kind doch einfach einmal das eine oder andere Computerspiel.
  • Gewalthaltige Spiele sind für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter völlig ungeeignet. In diesem Alter können Kinder noch nicht klar zwischen Realität und Fiktion, also zwischen Wirklichkeit und Erdachtem, unterscheiden.
  • Wenn Sie ein Computer- oder Videospiel für ungeeignet für Ihr Kind halten, ist ein klares Nein wichtig. Erklären Sie Ihrem Kind, warum Sie dieses Spiel verbieten.

 

Projektbüro SCHAU HIN!, Sicher im Netz: Surfen für AnfängerInnen. Zugriffsdatum: 26.4.2025 

Projektbüro SCHAU HIN!, Spielt mal schön - so wird Gaming kindgerecht. Zugriffsdatum: 26.4.2025

Projektbüro SCHAU HIN!, Wann sind die Kleinen groß genug für die Medienwelt? Zugriffsdatum: 26.4.2025 

Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany . Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise.

Weitere Alltagstipps