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Medikamentengabe in der Kita

Wird ein Kind akut krank, dürfen die Fachkräfte der Kita nicht selbst eine Diagnose stellen und eigenmächtig Medikamente verabreichen.

Kind wird über einen Löffel Medikament verabreicht
© Dxfoto.com - stock.adobe.com

Zur Verabreichung von Medikamenten an chronisch kranke Kinder in Kitas gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Die Handhabung kann von Land zu Land und je nach Träger der Einrichtung verschieden sein.

Medikamente zu geben ist weder verboten noch verpflichtend. Wenn Sie in Ihrer Kita einem chronisch kranken Kind regelmäßig ein Medikament geben müssen oder Notfälle eintreten können – beispielsweise bei einem asthmakranken Kind –, müssen rechtliche Fragen vorab geklärt sein.
Am besten setzen Sie sich mit allen Beteiligten zusammen und besprechen mögliche Probleme und entsprechende Lösungen. Neben Eltern und Kita-Fachkräften kann gegebenenfalls auch der behandelnde Arzt oder die Ärztin hinzugezogen werden, um die Vorgehensweise abzustimmen.

Bei Medikamentengabe in der Kita zu beachten

  • Lassen Sie sich eine eindeutige, schriftliche Anweisung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin geben, in der Zeitpunkt der Verabreichung und Dosis des entsprechenden Medikaments genau angegeben sind.
  • Lassen Sie sich über mögliche Risiken und Komplikationen informieren, woran Sie zum Beispiel einen allergischen Schock erkennen und welche Hilfsmaßnahmen und Notfallbehandlung erforderlich sind, wie zum Beispiel ein Medikament geben.
  • Treffen Sie mit den Eltern oder Sorgeberechtigten eine schriftliche Vereinbarung. Sie stellt die privatrechtliche Grundlage dar. Diese Einverständniserklärung sollte so klar und deutlich wie möglich formuliert sein. Sie können die Anweisung des Arztes oder der Ärztin und die Erklärungen von Eltern und pädagogischen Fachkräften auch zusammen in einem Dokument festhalten.
  • Lassen Sie Medikamente nur durch unterwiesene Personen geben. Sollte keine der unterwiesenen Personen zur Verfügung stehen, kann das Kind entweder an dem Tag nicht betreut werden oder Sie lassen sich aktuelle Absprachen von den Eltern schriftlich bestätigen.
  • Bewahren Sie Medikamente richtig auf. Das heißt, dass sie an einem sicheren, für Medikamente geeigneten Ort aufbewahrt werden (Medikamentenschrank), mit Name des Kindes versehen sind und ihnen möglichst eine Kopie der ärztlichen Anweisungen zur Verabreichung beigelegt ist.
Einverständniserklärung Medikamentenverabreichung
  • PDF
  • unfallkasse-berlin.de UKB
  • 28.07.2024

Muster einer Einverständniserklärung der Unfallkasse Berlin zur Medikamentengabe in der Kita mit erklärenden Hinweisen. 12 Seiten, 2014.

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Vereinbarung zur Entfernung von Zecken in Kitas
  • PDF
  • ukh.de Unfallkasse Hessen
  • 24.11.2024

Information für Eltern und schriftliche Vereinbarung zur Vorgehensweise bei einem Zeckenstich während des Kitabesuchs. 2 Seiten, 2017.

zur Website
Medikamentengabe in der Kindertagesstätte
  • PDF
  • dguv.de DGUV
  • 09.11.2024

Die wichtigsten Hinweise und Informationen zur Medikamentengabe in der Kita durch die Erzieherinnen und Erzieher. 12 Seiten, 2021.

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Anaphylaktische Reaktion in der Kita
  • Pressemitteilung
  • gpau.de GPAU
  • 07.10.2024

Die GPAU weist darauf hin, dass die Anwendung eines Notfallpens bei Vorliegen einer anaphylaktischen Reaktion für die Erzieherinnen und Erzieher eine versicherte Tätigkeit ist.

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Formular zum Umgang mit Nahrungsmittel-Allergien und -Unverträglichkeiten in der Kita
  • Formular
  • ble-medienservice.de BLE
  • 29.10.2024

Mit diesem Formular erfahren Kitas, welche Nahrungsmittel-Allergie oder Unverträglichkeit bei einem Kind ärztlich nachgewiesen wurde. 25 Seiten, 2020. Auch als Download.

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